Neue Wasserrahmenrichtlinie der EU
Mit 2015 tritt eine neue, strengere Wasserrahmenrichtlinie der EU in Kraft. Neben den vielen Änderungen wird hier unter anderem verfügt, dass jede Kleinkläranlage die Abwasserreinigung mit einer biologischen Stufe betreiben muss.
Dadurch wird eine höhere Ablaufqualität erreicht. Das soll helfen, Gewässer besser zu schützen.
Viele ältere Anlagen müssen deshalb nachgerüstet werden. Die Modernisierung wird von der Behörde gefordert und muss vom Betreiber selbst durchgeführt werden. Ansonsten droht ein Entzug der wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb der Kleinkläranlage.
Nachrüstung über fertige Nachrüstsätze
Viele Hersteller bieten Nachrüstsätze für ältere Drei-Kammer-Klärgruben an. Für kleinere Anlagen kosten solche Nachrüstsätze in der Regel ab etwa 2.500 bis 3.500 EUR, für größere Anlagen sind sie entsprechend teuer.
In den meisten Fällen sind dann auch erweiterte Wartungs- und Prüfvorschriften damit verbunden. Zwei Wartungen pro Jahr sind aber bei den meisten modernen Anlagen im Nachbau Standard.
Die Nachbau-Anlagen müssen den Reinigungsklassen, die die Behörde vorschreibt, entsprechen. Reinigungsklassen werden mit Buchstaben bezeichnet, dazu kommen fallweise noch zusätzliche Reinigungserfordernisse bei der Abwasserreinigung an. Sie werden mit Buchstaben bezeichnet, denen ein +Zeichen vorangestellt ist.
Finanzielle Belastung für die Nachrüstung
In vielen Fällen bedeutet die Nachrüstung einen erheblichen Kostenaufwand für den Betreiber. Da sie verpflichtend ist, sind diese Kosten nicht vermeidbar. Förderungen gibt es nur in einigen Bundesländern.
In Bayern und Thüringen liegt die Förderung bei 1.500 EUR, in Sachsen bei 1.000 EUR. Der Einbau einer neuen Anlage wird in Sachsen aber ebenfalls mit 1.500 EUR gefördert. Mecklenburg-Vorpommern schießt 750 EUR zu, Schleswig-Holstein 770 EUR.