Wartungsvorschriften
Nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften müssen Kleinkläranlagen zweimal oder dreimal jährlich gewartet und überprüft werden.
Bei Anlagen, die nach 2005 errichtet wurden, wird in der Regel nur noch eine zweimalige jährliche Wartung verlangt, bei älteren Anlagen sind fast immer drei Wartungen pro Jahr vorgeschrieben.
Im Zuge der Wartung sind auch eine Überprüfung der Anlagenleistung, der Ablaufqualität und einige weitere Parameter zu prüfen, zu dokumentieren und der Behörde mitzuteilen.
Die Wartung hat in manchen Fällen von einem entsprechend Fachkundigen und zugelassenen Mitarbeiter zu erfolgen, in anderen Fällen darf das der Betreiber auch selbst übernehmen.
Wartungs- und Prüfungsumfang
Abgesehen von den im Betriebshandbuch der jeweiligen Anlage festgelegten Wartungsaufgaben und den erforderlichen Reparaturen sind noch folgende Aufgaben zu erfüllen:
Aufgaben für den Betreiber
- tägliche Kontrolle, ob die Anlage richtig arbeitet (Sorgfaltspflicht)
- monatliche Kontrolle auf möglichen Schlammabtrieb
- monatliche Kontrolle der Zu- und Abläufe auf mögliche Verstopfungen
- monatliche Kontrolle auf Schwimm- oder Blähschlammbildung, eventuell nötige Schlammentfernung
- monatliche Ablesung von Betriebsstunden auf Pumpen- und Gebläsezählern
Aufgaben für den Fachbetrieb
- Kontrollen und Prüfungen gemäß dem Betriebshandbuch
- regelmäßige Messungen der wichtigen und vorgeschriebenen Betriebsparameter
- Behebung von Mängeln und Störungen, Reparaturen und Teiletausch
- Ablegen der Wartungsprotokolle im Betriebsbuch, Führung und Überprüfung des Betriebsbuches
- Archivierug der Kontrolle
- Kommunikation mit den Behörden (kann auch der Betreiber übernehmen)
Die Wartungsaufgaben können sich je nach Anlagentyp stark unterscheiden. Pflanzenkläranlagen beispielsweise sind wesentlich weniger wartungsaufwändig als eine SBR-Anlage.