Kleinkläranlagen sind häufig
Insgesamt werden in Deutschland rund 1,7 Millionen Kleinkläranlagen aktuell betrieben. In Anbetracht der Tatsache, dass es in Deutschland insgesamt nur rund 40 Millionen Haushalte gibt, überrascht die Zahl dann doch.
Auch in Zukunft wird die Zahl der Haushalte, die ihr Abwasser selbst aufbereiten müssen, kaum steigen. In vielen Bundesländern ist ein Erweiterung des öffentlichen Kanalisationsnetzes nicht wirtschaftlich und deshalb auch nicht geplant.
Spitzenreiter dieser Entwicklung ist das Bundesland Sachsen. Hier war vor 5 Jahren noch geplant, 95 % der Haushalte im Bundesland an das öffentliche Kanalisationsnetz anzuschließen, mittlerweile liegt die Quote aber bei nur noch 86 %. Das bedeutet, dass beinahe jeder zehnte Haushalt sein Abwasser nach strengen Vorgaben selbst reinigen und in einen geeigneten Vorfluter einleiten muss.
Wer darf Kleinkläranlagen betreiben?
Grundsätzlich besteht in Deutschland eine Anschlusspflicht an das öffentliche Kanalnetz. Diese Verpflichtung gilt für alle Bürger. Die dafür entstehenden Kosten, auch für eine gegebenenfalls erforderliche Erschließung, hat der Hausbesitzer selbst zu tragen.
Eine Ausnahme gilt nur für jene Haushalte, bei denen ein Anschluss an das öffentliche Netz nicht wirtschaftlich, und damit auch nicht geplant ist. Nur dann darf eine Kleinkläranlage eingerichtet und betrieben werden. Dann wird eine sogenannte „wasserrechtliche Erlaubnis“ zum Betrieb einer Kleinkläranlage befristet (bis auf Widerruf erteilt).
Notwendiger technischer Standard
Die vielen veralteten Klärgruben stellten in Anbetracht der hohen Schadstoffbelastung von Gewässern keine technisch vertretbare Einrichtung dar. Betrachtet werden dabei gleichermaßen:
- Flüsse
- Seen und
- Grundwasser
Nach den europaweiten Forderungen zu einem verbesserten Gewässerschutz wurden damit Klärgruben weitestgehend verboten. Auch der Weiterbetrieb von veralteten und wenig wirksamen Kleinkläranlagen wurde ab 2015 verboten, wenn sie nicht bis zu diesem Zeitpunkt auf einen vertretbaren technischen Stand gebracht wurden.
Als umwelttechnisch vertretbar wurden nur solche Kleinkläranlagen eingestuft, die mindestens über eine biologische Reinigungsstufe verfügen. Dadurch wird das Abwasser sehr wirksam gereinigt und aufbereitet, die Qualität der Aufbereitung entspricht damit bei modernen Kleinkläranlagen weitestgehend der von großen, kommunalen Klärwerken.
Auswirkungen auf die Umwelt
Die Wasserqualität hat sich durch zahlreiche Maßnahmen in vielen Bereichen seit Anfang des Jahrtausends messbar verbessert. Die Modernisierung der Kleinkläranlagen, zu der die Betreiber verpflichtet waren, ist nur ein Teil der EU-weit getroffenen Maßnahmen. Angesichts der hohen Zahl von Kleinkläranlagen in Deutschland ist der Beitrag zum Gewässerschutz aber sicherlich nicht unerheblich.