Wie funktioniert die Kühlung der Klimaanlage?
Klimaanlage ist nicht gleich Klimaanlage – je nach Bauart, Volumen und Kühlleistung kommen unterschiedliche Varianten infrage, die ebenfalls auf verschiedenen Mechanismen beruhen.
Sogenannte Luftkühler basieren auf dem Prinzip der Verdampfung und werden mit Wasser betrieben, sodass sie keine zusätzlichen Kühlmittel benötigen. Für diese Klimaanlagen kommt Brunnenwasser infrage, das in den Verdampfungsprozess der Wärmepumpe integriert wird.
Wie kommt das Brunnenwasser in die Klimaanlage?
Einige Luftkühler sind mit einem Wassertank ausgestattet, der regelmäßig manuell mit Brunnenwasser befüllt werden muss. Die Größe sollte dabei an die Quadratmeterzahl des Raumes und an die Leistung des Verdampfungskühlers angepasst werden.
Leistungsstärkere und festinstallierte Modelle können hingegen automatisch an den Wasserkreislauf angeschlossen werden, sodass sich das Brunnenwasser von alleine einspeist. Das macht allerdings bauliche Maßnahmen am Gebäude notwendig.
Welche Eigenschaften muss das Brunnenwasser haben?
Die Entnahme von Brunnenwasser für die Klimaanlage sollte nur dann durchgeführt werden, wenn das Wasser eine ausreichend hohe Qualität hat. Obwohl Brunnenwasser generell als Nutzwasser zugelassen ist, sollten Sie in diesem Fall auf Trinkwasserqualität setzen – das macht jährliche Kontrollen durch das Gesundheitsamt notwendig.
Wichtig ist, dass keine Schadstoffe oder Verschmutzungen im Wasser enthalten sind, die über den Wärmetauscher in die Raumluft kondensieren können. Ansonsten riskieren Sie Gesundheitsgefahren.
Lohnt sich ein Brunnen für die Klimaanlage?
Im Regelfall lohnt es sich nicht, einen privaten Brunnen extra für die Kühlung des Gebäudes zu errichten. Der Bau ist schließlich mit Kosten verbunden, die – je nach Art des Brunnens und Tiefe des Grundwasserspiegels – zwischen 500 und 5.000 Euro liegen können. Gleichzeitig ist für viele Bohr- und Saugbrunnen Expertenwissen gefragt.
In Deutschland benötigen Sie für die meisten Brunnen eine Genehmigung der örtlichen Wasserbehörde. Wird der Brunnen als Trinkwasserquelle genutzt, schaltet sich auch das Gesundheitsamt ein.