Kostenbeispiel: Krankenwagen
Beispielsituation:
- Krankenwagen-Einsatz (Leerfahrt wegen verweigertem Krankentransport, KTW)
- Einsatzentfernung 14,5 km
Posten | Preis |
---|---|
Einsatzpauschale | 62 EUR |
Kilometerpreis | 47,85 EUR |
Gesamtkosten | 109,85 EUR |
Kostenbestandteile
- Kosten und Kostenübernahme
- Selbst zu bezahlende Kosten
Kosten und Kostenübernahme
Nach SGB V sind die Krankenkassen auch zur Übernahme der Fahrtkosten verpflichtet – zumindest im Zusammenhang mit medizinisch notwendigen Leistungen. Das bedeutet, dass die Kassen immer dann die Fahrtkosten übernehmen müssen, wenn
- es sich um eine Rettungsfahrt mit Rettungswagen-Transport ins Krankenhaus handelt
- eine Behandlung nur stationär (also im Krankenhaus) stattfinden kann
- es sich um eine Fahrt zu einer ambulanten Behandlung handelt, die einen stationären Aufenthalt vermeiden hilft
- es sich um eine Fahrt handelt, bei der eine schwerbehinderte Person mit der Einstufung „aG“, „Bl“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis transportiert wird
- es sich um eine Fahrt handelt, bei der eine Person mit hohem Pflegegrad (4 oder 5), oder einem Pflegegrad von 3 mit gleichzeitig dauerhafter Beeinträchtigung der Mobilität, transportiert wird
Der Fokus für die Kassen liegt hier auf „medizinisch notwendig“ – wird die Fahrt aus irgendeinem Grund als „nicht zwingend medizinisch notwendig“ angesehen, kann das zu Problemen mit der Kostenübernahme führen.
Solange der behandelnde Arzt oder der gerufene Notarzt die medizinische Notwendigkeit bescheinigt, genügt das den Kassen grundsätzlich. Das gilt auch für den Heimtransport aus dem Krankenhaus – wenn der Arzt im Krankenhaus verfügt, dass Sie nur in einem Krankentransportwagen transportfähig sind (z.B. zwingender Liegend-Transport), übernimmt die Krankenkasse gewöhnlich anstandslos die Kosten.
Selbst zu bezahlende Kosten
Zuzahlung bei der GKV. Auch bei einer Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen wird bei gesetzlich Versicherten eine Zuzahlung von 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR als Zuzahlung zu leisten.
Eine Ausnahme gilt dabei bei der sogenannten teilstationären Behandlung: hier ist die Zuzahlung nur für die Aufnahme- und Entlassungsfahrt zu leisten, für die einzelnen Hin- und Rückfahrten braucht hingegen nicht jedesmal eine Zuzahlung geleistet zu werden.
Bei privat Versicherten werden die Fahrkosten gewöhnlich von der privaten Kasse in vollem Umfang übernommen, eine eigene Zuzahlung ist nicht notwendig.
Selbstzahlung bei nicht vorliegender medizinischer Notwendigkeit. Ist eine medizinische Notwendigkeit nicht gegeben oder liegt keine entsprechende ärztliche Anordnung oder Anordnung des Notarztes vor, kann die Kasse die Erstattung der Kosten verweigern.
Das gilt insbesondere auch bei sogenannten Leerfahrten (z. B. bei einer Verweigerung des Patienten, mit dem Krankenwagen mitzufahren) oder bei nicht notwendigen Notarzteinsätzen.
Welche Kosten anfallen, kann man dem jeweiligen Leistungskatalog des entsprechenden Bundeslandes entnehmen, dort werden die Einsatzkosten für Rettungswagen, Notarztwagen und Notarzt sowie die geltenden Kilometerpauschalen aufgelistet. Sie werden relativ regelmäßig in ihrer Höhe angepasst. Abhängig sind die entstehenden Kosten von:
- der Art des eingesetzten Fahrzeugs (Krankenwagen, Rettungswagen, Notarztwagen)
- der Zeitdauer des Einsatzes
- der Einsatzentfernung
- ob ein Notarzt mit angefordert wird oder nicht
Wird der Notarzt gerufen, müssen immer die Kosten für den Rettungswagen und den Notarzt samt Notarzteinsatzwagen bezahlt werden – insgesamt kommen so durchschnittlich Kosten von 1.000 bis 2.000 EUR zusammen, die man bei einem medizinisch nicht gerechtfertigtem Notarzteinsatz selbst bezahlen muss. Auch beim Einsatz eines Rettungswagens als Notfalleinsatz können die Kosten an manchen Orten bereits an die 1.000 EUR betragen, bei einem einfachen Krankentransport-Einsatz ohne Notfall liegen die Kosten eher im Bereich von 100 – 300 EUR, je nach Einsatzdauer und Transportentfernung
Missbrauch von Notdiensten. Immer wieder verfallen Menschen auf die glänzende Idee, auch bei kleineren Problemen einen Notarzt zu rufen und sich ins Krankenhaus bringen zu lassen, um so die Wartezeit auf eine Behandlung abzukürzen oder auf einfacherem Weg stationär aufgenommen zu werden.
In diesem Fall muss man nicht nur die Transportkosten selbst tragen, sondern auch mit einer Strafanzeige nach § 145 Abs. 1 des StGB („Mißbrauch von Notrufen und Notzeichen“) rechnen. Darauf steht eine empfindliche Geldstrafe.
Kostenbeispiel aufwändige Ausführung
Beispielsituation:
- Notarzt-Einsatz ohne medizinische Notwendigkeit
- Einsatzentfernung unerheblich
Posten | Preis |
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Notarztpauschale | 1.042 EUR |
Notfalleinsatz (RTW) | 842 EUR |
Gesamtkosten | 1.884 EUR |
Kosten reduzieren
Um die anfallenden Kosten zu reduzieren, bieten sich mehrere Möglichkeiten:
- Notärzte nur bei wirklichem Notfall rufen
- Mitfahrt mit dem Krankenwagen nicht verweigern
- Notaufnahmen sind keine Facharztpraxen
Notärzte nur bei wirklichen Notfall rufen
Immer wieder werden der äztliche Notdienst und der Notarzt verwechselt:
- Wer akut lebensbedrohlich erkrankt ist, braucht den Notarzt
- Wer lediglich außerhalb der üblichen Sprechzeiten der Arztpraxis kurzfristig ärztliche Hilfe benötigt, aber nicht lebensbedrohlich erkrankt ist, braucht den ärztlichen Notdienst (116117)
Stellt sich der Krankheitszustand als so schwerwiegend heraus, dass eine Behandlung im Krankenhaus unumgänglich ist, wird auch der ärztliche Notdienst einen Krankenwagen rufen und Ihren Transport veranlassen. In anderen Fällen werden sie die Hilfe bekommen, die Sie benötigen. Der ärztliche Notdienst schickt bei Bedarf auch einen diensthabenden Bereitschaftsarzt zu Ihnen nach Hause.
Wenn Sie Zweifel haben, ob der Notarzteinsatz gerechtfertigt ist, schildern Sie die vorliegende Situation möglichst genau beim Telefonat mit der Rettungsleitstelle. Was die Rettungsleitstelle als Notfalleinsatz anordnet, wird dann gewöhnlich verrechnungstechnisch auch als ein Notfalleinsatz angesehen.
Mitfahrt mit dem Krankenwagen nicht verweigern
Auch wenn man sich beim Eintreffen des Rettungswagens schon wieder fit fühlt oder wenn man lieber nicht ins Krankenhaus möchte, sollte man grundsätzlich mit dem Rettungswagen mitfahren und sich zumindest im Krankenhaus untersuchen lassen. Bei der Verweigerung, mitzufahren riskiert man, die Kosten für den Einsatz selbst zu tragen.
Notaufnahmen sind keine Facharztpraxen
Wer als gesetzlich Versicherter einen Termin für die Begutachtung beim Facharzt braucht, wartet oft sehr lange, da Facharztpraxen häufig massiv überlastet sind. Das ist als kranker Mensch ärgerlich – sich für eine schnellere Begutachtung als Notfall ins Krankenhaus fahren zu lassen ist aber ganz sicher keine Lösung.
Sie riskieren dadurch nicht nur, die Transportkosten selbst übernehmen zu müssen, sondern auch, dass wirklichen Notfällen die lebensnotwendige Behandlung unter Umständen nicht mehr rechtzeitig zu Teil werden kann. Sie gefährden damit also auch Menschenleben. Diese Verantwortung wollen Sie nicht tragen.
FAQ
Welche Kosten verursacht ein Krankenwagen?
In unserem Beispiel fallen für den Krankenwagen-Einsatz (Leerfahrt) Kosten von 109,85 EUR an. Die Gesamtkosten können im Einzelfall stark unterschiedlich liegen, weitere Kostenbeispiele finden Sie in unserem Artikel.
Aus welchen Kostenbestandteilen setzen sich die Kosten zusammen?
Für gesetzlich Versicherte fällt auch bei medizinisch notwendigen Transporten meist eien Zuzahlung zu den Transportkosten an. Erfolgt ein Krankenwagen-, Rettungswagen- oder Notarzt-Einsatz ohne medizinische Notwendigkeit, muss man die gesamten Einsatzkosten bezahlen. Mehr zu den einzelnen Kostenbestandteilen erfahren Sie in unserem Artikel.
Wie lassen sich unnötige Kosten vermeiden?
Notärzte sollten grundsätzlich immer nur bei lebensbedrohlichen Notfällen gerufen werden, Notaufnahmen sind keine Facharztpraxen. Für nicht lebensbedrohliche Erkrankungen abends und am Wochenende ist der ärztliche Notdienst (116117) zuständig, nicht der Notarzt. Mehr Tipps zum Senken der Kosten finden Sie in unserem Artikel.