Estrich entspricht meist einer Verbundbeschichtung
Im Privatbereich spielt ein Estrich aus Kunstharz keine Rolle. Er wird durch Kunstharzbeschichtungen ersetzt, die allerdings auch als Estriche bezeichnet werden können. Für die ursprüngliche Aufgabe eines Estrichs, in der Schweiz als Unterlagsboden bezeichnet, eine Zwischenschicht zwischen Mauerwerk beziehungsweise Betonplatte und Bodennutzbelag zu bilden, ist Harzestrich zu teuer.
Die Bezeichnungen bei Bodenbelägen aus Kunstharz verschwimmen jedoch und so werden oft jegliche Arten der Harzbeschichtung eines Bodens auch als Estrich angeboten und bezeichnet. Typische Handelsnamen sind Nutz- und Sichtestrich. Dabei erfüllt Estrich aus Kunstharz auch als universeller Bodenbelag die funktionellen Aufgaben, die er auch als Zwischenschicht leisten müsste. Entscheidend sind dabei die gleichmäßige Verteilung der Druckkraft und die Bildung der gewünschten oder bautechnisch benötigten Aufbauhöhe eines Fußbodens.
Gegossene Estriche ohne Zwischenschicht
Üblicherweise wird ein Estrich aus Kunstharz als Verbundestrich verlegt. Durch das Vergießen und direkte Haften an dem Untergrund, meist Beton, geht er eine „Materialunion“ ein, die als Verbund bezeichnet wird. Sogenannte schwimmend verlegte Estriche, bei denen auf dem Untergrund eine dämmende Schicht vor dem Ausbringen verlegt wird, werden nicht aus Kunstharz gefertigt.
Daher ist bei einer Bodenbeschichtung aus Kunstharz als Estrich immer auf die Trittschallentwicklung zu achten. Im Verbund zu Betonböden und Decken und Mauerwerk können Schallbrücken entstehen.
Besondere Einsatzgebiete
Ein Estrich aus Kunstharz kann durch individuelle Anpassung der Zuschlagsstoffe mit speziellen Eigenschaften versehen werden, die allerdings im Privatbereich selten eine Rolle spielen. Dazu gehört eine erhöhte Belastungs- und Schlagfestigkeit, wie sie beispielsweise für Gabelstaplerverkehr benötigt wird. Andere Eigenschaften sind Chemikalienwiderstand und hoher elektrischer Widerstand.