Darum ist Laminat besonders laut
Laminat ist ein besonders lauter Bodenbelag – das ist kein Geheimnis. In der Tat ist der Trittschall unter und neben einer Wohnung mit Laminatboden deutlich höher als in einer Wohnung mit anderen Bodenbelägen. Dies hat mehrere Gründe, die übrigens auch für schwimmend verlegtes Fertigparkett gelten:
- Die schwimmende Verlegung leitet Trittschall besonders effektiv weiter.
- Der hohe Härtegrad des Laminats wirkt verstärkend auf Trittschall.
Besonders wichtig ist, dass Laminat fachgerecht verlegt wird. Denn durch eine unsachgemäße Verlegung kann der Trittschall noch gesteigert werden. Besonders zwei Punkte sind dabei kritisch:
- Das Laminat darf nie ohne Trittschalldämmung verlegt werden.
- Es müssen stets die Dehnungsfugen eingehalten werden, da diese auch verhindern, dass der Trittschall in die Wände abgegeben wird.
Kann Trittschall durch Laminat als Lärmbelästigung gelten?
Wer einen Nachbarn mit Laminatboden hat oder plant, solchen zu verlegen, fragt sich vielleicht, ob die Lautstärke des Laminats rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Dies kann nicht pauschal beantwortet werden. In den Jahren 2012 bis 2015 wurde vor deutschen Gerichten ein Fall verhandelt, der häufig zu diesem Thema zitiert wird.
Vor dem Amtsgericht Lübeck klagte ein Ehepaar gegen die Besitzer der Eigentumswohnung über der ihren, da diese den ursprünglich verlegten Teppich gegen einen Laminatboden tauschten. Sie klagten auf Lärmbelästigung – und bekamen zunächst Recht. Allerdings wiesen später sowohl das Landgericht Itzehoe als auch der Bundesgerichtshof die Klage ab. Begründet wurde dies in erster Linie damit, dass der Trittschall sich knapp unter der vorgeschriebenen Lärmschutzgrenze befand.
Das gilt im Streitfall
Sollte es zu einem Streit wegen der Lärmbelästigung durch Laminat kommen, gilt: Wurde der Boden korrekt verlegt und bewegt sich der durch einen Gutachter gemessene Trittschall unter dem vorgeschriebenen Grenzwert, können Sie nicht zum Austausch des Bodens gezwungen werden. Dies bezieht sich aber nur auf normale Wohngeräusche – regelmäßiges Seilspringen ist also nicht erlaubt. Um Streitfälle zur Lautstärke von Laminat gütlich beizulegen, ist meist ein Entgegenkommen beider Seiten nötig.