Mietrecht: Die Nutzungsdauer eines Waschbeckens
Bei Waschbecken wird eine Lebensdauer von 35 Jahren angenommen. Genauer heißt das: Wenn ein Waschbecken vor dieser Zeit kaputt geht, muss irgendjemand ein neues bezahlen. Normalerweise wird die Person verantwortlich gemacht, die den Schaden verursacht hat, zum Beispiel der Mieter. Ist die Lebensdauer allerdings überschritten, muss der Mieter nicht zahlen.
Geht das Waschbecken innerhalb der Nutzungsdauer durch eine grobe Misshandlung kaputt, zahlt die Haftpflichtversicherung des Mieters – den Zeitwert, nach 20 Jahren beispielsweise etwa 40% des Neupreises. Die Installation muss der Mieter selbst tragen, da die Haftpflichtversicherung da nicht greift.
Wie lange hält ein Waschbecken wirklich?
Tatsächlich sind Waschbecken auf mindestens 35 Jahre Nutzung ausgelegt, viele Waschbecken halten noch länger, und zwar unabhängig vom Material. Allerdings kommt es ein wenig auf die Behandlung an. Fällt Ihnen ein schwerer Gegenstand auf eindasWaschbecken, kann es zerbrechen, natürlich auch, wenn es neu ist.
Kleinere Macken lassen sich in der Regel reparieren, zumindest bei Keramik-, Mineralguss– oder Porzellanwaschbecken. Sogar Waschbecken aus Naturstein lassen sich mit Harz wieder kitten. Bei Glas wird es meist schwierig. Zwar bestehen diese Waschbecken aus Sicherheitsglas, bei großer Gewalt kann dieses aber trotzdem splittern.
Auch die Pflege des Waschbeckens erhöht dessen Lebensdauer – und vor allem das schöne Aussehen. Waschbecken werden ja meist ausgetauscht, weil sie unansehnlich geworden sind. Dabei würde es eigentlich reichen, das Waschbecken regelmäßig zu reinigen und es von Zeit zu Zeit zum Glänzen zu bringen. Damit tun Sie natürlich nicht nur dem Waschbecken etwas Gutes, sondern auch sich selbst.