Betriebssicherheitsverordnung § 3 Absatz 3
Wann und in welchem Umfang alle Leitern und Tritte des Unternehmens geprüft werden müssen, steht unter anderem in der Betriebssicherheitsverordnung. Dort ist auch festgelegt, ab welcher Betriebsgröße, wie viele sachkundige Personen benannt werden müssen. Außerdem müssen diese Personen für die Leitern jeweils ein Prüfbuch führen, in dem die Termine der Prüfungen und deren Ergebnisse vermerkt sind.
Zeitabstände
Je nachdem, wie stark die Leitern im Unternehmen beansprucht werden, sind die Prüfungen in ganz unterschiedlichen Abständen durchzuführen. Wird eine Leiter ständig benutzt und wird sie eventuell sehr hohen Beanspruchungen ausgesetzt, dann muss der sachkundige Mitarbeiter die Leiter unter Umständen sogar täglich prüfen.
Nutzer muss prüfen
Der Nutzer einer betrieblichen Leiter hat allerdings selbst auch vor der Nutzung einer Leiter auf deren Eignung zu achten. Er muss vor der Benutzung zusätzlich eine Sichtprüfung der Leiter vornehmen. Fallen ihm Schäden an einer Leiter auf, darf er sie nicht nutzen. Er kann sich bei offensichtlichen Beschädigungen später nicht darauf berufen, dass der sachkundige Kollege die Leiter geprüft haben sollte.
Leiterkontrollbuch
Der sachkundige Mitarbeiter muss in einem speziellen Leiterkontrollbuch alle Leitern des Unternehmens erfassen. Dafür werden zunächst die Leitern und Tritte alle nummeriert. Anschließend muss deren Beschaffenheit in dem Buch vermerkt werden. Auch eventuell notwendige Maßnahmen zur Reparatur einer Leiter sollen in dem Kontrollbuch vermerkt werden.