Kein Recht auf Leitungswasser
Jeder Wirt in Deutschland hat das Recht, selbst zu entscheiden, welche Getränke er anbietet, und was er dafür verlangt. Einen Rechtsanspruch auf Leitungswasser gibt es daher schon einmal grundsätzlich für den Gast nicht.
Einen Anspruch darauf, dass für Leitungswasser nichts berechnet wird, hat man als Gast ebenso nicht. Viele Wirte berechnen auch für Leitungswasser den gleichen Preis wie etwa für stilles Mineralwasser.
Kostenlose Wasserkaraffe in Schweden und Frankreich
In Schweden und Frankreich ist es üblich, zum Essen eine kostenlose Wasserkaraffe zu servieren. Es handelt sich dabei um Leitungswasser. Damit entfällt auch das obligate Bestellen eines zusätzlichen Getränks, wenn man sich mit Wasser zufrieden gibt.
Das schmälert insgesamt aber die Einnahmen der Gastwirte, die dann nur am Essen, nicht aber an den Getränken verdienen. Deshalb ist das in Deutschland eigentlich undenkbar.
Wasser allein kann aber auch in Schweden oder Frankreich nicht kostenlos konsumiert werden. Wird nichts sonst bestellt, verrechnet der Wirt in den meisten Fällen dennoch einen kleinen Betrag.
Wichtiges gesundheitliches Signal
Die meisten Menschen trinken zu wenig. Zwischen 1,5 und 2 Liter reines Wasser pro Tag braucht unser Organismus, um richtig zu funktionieren. Eine gefüllte Wasserkaraffe neben dem Essen setzt einen wichtigen Anreiz, wenigstens ein oder zwei Gläser Wasser zu trinken.
Auf diese Art und Weise könnte ein wichtiges gesundheitliches Signal gesetzt werden, zuckerhaltige oder alkoholische Getränke auch einmal durch Wasser zu ersetzen, und sich an das Wassertrinken zu gewöhnen oder einmal mehr dazu aufgefordert zu werden.