Was ist ein Leitungswasserschaden?
Als Leitungswasserschäden gelten nicht nur Rohrbrüche. Grundsätzlich sind in den meisten Hausratsversicherungen als Leitungswasserschaden alle Wasserschäden gemeint, bei denen Wasser aus Geräten oder Anlagen – oder eben aus Heizungsrohren – austritt.
Das umfasst unter anderem auch leckende Heizungsrohre, die einen Schaden verursachen. Daneben zählen auch Schäden durch Aquarien bei den Versicherern in der Regel noch als Leitungswasserschaden, etwa wenn das Aquarium bricht und das Wasser ausläuft.
Auch auslaufende Wasserbetten oder defekte Brunnen in der Wohnung können die Ursache für einen Leitungswasserschaden sein, den die Versicherung mit abdeckt. Dazu kommen alle Schäden durch Flüssigkeiten, die aus verschiedenen Heizungsanlagen austreten können, Wärmepumpen sind in der Regel dabei ebenfalls eingeschlossen.
Wichtig ist, im Vorfeld schon zu klären, was genau in der eigenen Hausratsversicherung mitversichert ist, und was als Leitungswasserschaden vom Versicherer gewertet wird. Bei Anschaffung eines Wasserbetts sollte man sich beispielsweise noch einmal rückversichern, ob beim Auslaufen des Betts auch tatsächlich ein Versicherungsleistung für die entstehenden Schäden am Mobiliar und am Boden gegeben sind. Einzelne Punkte kann man bei einem Versicherer oft auch durch Zusatzbedingungen mit einschließen lassen.
Wohngebäudeversicherung oder Hausratsversicherung?
Bei Leitungswasserschäden ist immer genau darauf zu achten, ob den Schaden die Wohngebäudeversicherung deckt, oder die Hausratsversicherung. Daneben sollte man Bescheid darüber wissen, welche Versicherung welche Kosten im Schadensfall ersetzt – und welche nicht.
Wohngebäude-Versicherungen leisten in der Regel Kostenersatz für:
- Aufräumungsarbeiten
- Entsorgungskosten
- Trocknungsmaßnahmen
- Reparaturen
- Ersatz für abhanden gekommene oder zerstörte Sachen, sofern das im Zusammenhang mit dem Schadensereignis steht.
Schadenshergang als Kriterium
Der genaue Schadenshergang ist für die Versicherung der wichtigste Punkt. Hier entscheidet sich oft, ob und wie hoch die Versicherung leistet. Eine genaue, wahrheitsgetreue Beschreibung ist deshalb wichtig.
Ein Leitungswasserschaden kann durch technische Defekte, aber auch durch menschliches Fehlverhalten ausgelöst worden sein. In diesem Punkt wird häufig genauer nachgeprüft.
Meldepflicht
Wie jeden Schadensfall muss man auch einen Leitungswasserschaden dem Versicherer unverzüglich bekanntgeben. Eine Versäumnis oder eine verspätete Meldung kann Probleme mit der Versicherung nach sich ziehen.
Zudem ist der Versicherungsnehmer immer verpflichtet, nach Kräften das Ausmaß des Schadens zu begrenzen und insgesamt das Schadensausmaß so weit das möglich ist so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet bei einem Leitungswasserschaden – etwa einem Rohrbruch – auch unverzügliches Reagieren und Zuhilfenahme eines Notdienstes, sofern es sich um ein Installationsgerät oder eine Leitung handelt.