Eingeschlossener Schutz
In der Gebäudeversicherung sind Wasserschäden versichert, die durch den Austritt von Leitungswasser sowohl aus Zuläufen als auch Ableitungen entstehen. Eingeschlossen in die Leitungswasserschadenversicherung sind auch Schläuche und Installationen, die direkt mit dem Wasserrohrsystem verbunden sind.
Versicherungstechnisch abgesichert ist der Vermieter ebenfalls bei einem Wasserschaden, der wegen Defekten in Anlagen zur Warmwassergewinnung wie Boilern oder Durchlauferhitzern entstanden ist. Wasserschäden durch Sprinkler- und Berieselungssysteme deckt die Leitungswasserschadenversicherung auch ab.
Mischregulierungen
Die Frage, wer bei einem Wasserschaden welchen Anteil zahlt, ist nicht in jedem Fall mit einem Versicherer beantwortet. Besonders bei Leitungswasserschäden kommen oft gemischte Regulierungen zur Anwendung.
Wenn ein Mieter beispielsweise einen Wasserschaden durch seine Waschmaschine verursacht, handelt es sich zuvorderst um einen Leitungswasserschaden. Wenn das Gerät ausgelaufen ist, wird die Leitungswasserschadenversicherung innerhalb der Gebäudeversicherung die private Haftpflichtversicherung des Verursachers belangen.
Wasserschadenortung ist wichtig
Als Faustregel kann der Schutz durch die Leitungswasserschadenversicherung auf alle Schäden angewendet werden, die durch feste Installationen an und im Bauwerk entstehen. Für die Ermittlung des Schadens und damit die Zuständigkeit ist eine exakte Wasserschadenortung notwendig. In den meisten Fällen beauftragt die Gebäudeversicherungsgesellschaft sofort nach der Schadensmeldung einen Gutachter.
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz durch die Leitungswasserschadenversicherung ausgeschlossen sind Sprinklersysteme, die wegen eines Brandes ausgelöst werden. Diesen Schaden deckt im Normalfall die Feuerversicherung ab, die ebenfalls in der Gebäudeversicherung enthalten ist.
Unversicherter Leitungswasserschaden
Wenn ein Wasserschaden durch die Sekundärnutzung von Leitungswasser entsteht, reguliert meist Haftpflicht- oder Hausratversicherung den Schaden. Typische Beispiele hierfür sind:
- Umgefallener Putzeimer
- „Geplatztes“ Aquarium
- Rückstau in Ableitungsrohren durch hinzukommendes Regenwasser
- Planschwasser
Bei einem Wasserschaden, der durch gefrorenes Leitungswasser entsteht, muss der Versicherungsnehmer meist nachweisen, dass er alle erforderlichen Schritte unternommen hat, um den Schaden zu vermeiden.