In welchen Formen und Maßen sind Lichtkuppeln verfügbar?
Lichtkuppeln sind sowohl rund als auch eckig in den verschiedensten Größenvarianten erhältlich. Handelsübliche Maße der hierfür relevanten Herstellerunternehmen reichen z. B. von 50 x 100 cm über 150 x 150 cm bis hin zu 200 x 270 cm. Der für den Einbau in ein Flachdach notwendige Aufsetzkranz wird häufig aus wetterfestem GFK-Material gefertigt und ist in unterschiedlichen Standardhöhen erhältlich:
- 150 mm
- 300 mm
- 400 mm
- 500 mm
Die richtige Höhe für den Aufsetzkranz kann in Absprache mit dem zuständigen Dachdecker ermittelt werden.
Welche Maße gelten zwingend für Rauchabzugskuppeln im Flachdach?
Für die als Rauchabzugskuppeln in ein Flachdach integrierten Lichtkuppeln gelten bestimmte gesetzliche Vorschriften wie die nach DIN 18232-2 auf 250 cm begrenzte Seitenlänge. Außerdem sollten mehrere Rauchabzugskuppeln in einem Flachdach möglichst so angeordnet werden, dass sie sich gegenseitig nicht in ihrer Funktion im Sinne der Ableitung von heißer Luft und Brand- und Rauchgasen behindern. Entsprechend sollte der Abstand zwischen 4 und 20 m betragen. Zu Brandschutzwänden muss ein Mindestabstand von 1,25 m eingehalten werden, damit ein Feuer diese nicht überwindet.
Welche Maße sind beim Abstand zwischen Lichtkuppeln sinnvoll?
Zwischen mehreren Lichtkuppeln in einem Flachdach und zum Gebäuderand hin sollte jeweils ein Mindestabstand von etwa 50 bis 100 cm eingehalten werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle funktionalen Erfordernisse rund um den vorgeschriebenen Brandschutz und die nötige Abdichtung bis an die Aufsetzkränze heran problemlos erfüllt werden können. Sie sollten die erforderliche Kompetenz und Sorgfalt für den Einbau einer Lichtkuppel in das Flachdach nicht unterschätzen und im Zweifelsfall besser auf die Hilfe durch einen professionellen Dachdecker setzen.