Material- und Erstellungskosten
Wer einen eigenen Brunnen zur Brunnen zur Wasserförderung plant, denkt meist zuerst an die Erstellungs- und Materialkosten. Sie können beim selber Schlagen eines Brunnenrohrs bei rund hundert Euro liegen. Wenn eine Brunnentiefe von mehr als acht Meter erreicht werden muss oder soll, steigen die Kosten schnell.
Das Bohren eines Brunnens kann mit einem gemieteten Brunnenbohrer ebenfalls selber ausgeführt werden. So ergeben sich die Kosten für einen Bohrbrunnen in der Hauptsache aus dem Bohrgestänge, der Maschinenmiete und der Pumpe. Bei einem Tiefbrunnen, der meist von einem Fachbetrieb gebohrt und montiert wird, sind je nach Tiefe Kosten von mehreren tausend Euro zu erwarten.
Fördermenge und Lebensdauer
Die Investitionskosten müssen ins Verhältnis mit der Fördermenge und der zu erwartenden Lebensdauer des Brunnens gesetzt werden. Ein Brunnen ohne Stromverbrauch wie ein Schlag- oder Rammbrunnen hat eine beschränkte Lebensdauer von durchschnittlich fünf Jahren. Werden diese auf die Anfangsinvestition umgelegt, muss die Wasserersparnis die Kosten für das Wasser aus der öffentlichen Versorgung mindestens decken.
Der zu erwartende Bedarf richtet sich nach der Größe und der Bepflanzung des Gartens oder Grundstücks. Die Entnahme von Brauchwasser oder Trinkwasser stellt sich bei dieser Brunnenart nicht. Zudem muss geprüft werden, welche Zahlungen trotz eigenem Brunnen „übrig bleiben“.
Gesamtwasserverbrauch gegenrechnen
Die höheren Kosten eines gebohrten Brunnens können auf einen längeren Zeitraum umgelegt werden. Da in den meisten Fällen ein größeres Wasservolumen förderbar ist, dass auch Brauch- und/oder Trinkwasser liefern kann, müssen auch Verbrauchswerte in diesem Bereich gegengerechnet werden.
Zu den unmittelbaren Investitionskosten können kommunale Gebühren für Begehungen, Gutachten und Verwaltungsaufwand für die das Erteilen einer Genehmigung entstehen. Diese Faktoren erzeugen in manchen Fällen Folgekosten.
Folgekosten und „weiche“ Faktoren
Folgekosten beim Brunnenbetrieb können sich durch obligatorische und dauerhaft anfallende Grundwasserabgaben und Erschließungskosten ergeben. Bei Rohrbrunnen, die Brauch- und/oder Trinkwasser liefern, sind Abwassergebühren zu berücksichtigen. Ein mindestens jährliches und kostenpflichtiges Wassergutachten ist meist vorgeschrieben.
Nicht zuletzt spielen auch indirekte und sekundäre Gründe eine Rolle bei der Bewertung, ob sich ein Brunnen lohnt. In manchen Fällen können Aufwendungen für Wasserinstallationen wie längere Zuleitungen eingespart werden. Als „weicher“ Faktor können der erhöhte Bedienungskomfort und der ökologische Vorteil gerechnet werden.