Einbruchsschutz
Auf den ersten Blick erscheint es zwar paradox, aber eine hohe Mauer kann Einbrecher unter Umständen nicht nur abschrecken, sondern im Gegenteil dazu einladen, einzubrechen.
Im Hinblick auf den Einbruchschutz für das Grundstück sind hohe Sichtschutzmauern oft sogar kontraproduktiv. Sie bieten einem Einbrecher hervorragende Deckung und einen ausgezeichneten Sichtschutz von der Strassenseite her. Damit kann er mit weit mehr Ruhe an Türen oder Fenstern arbeiten, weil er nicht fürchten muss, gestört zu werden.
Genaugenommen müsste man dann sogar Fenster und Türen einer deutlich höheren Widerstandsklasse haben, weil Einbrecher ja mehr Zeit und Sichtschutz haben. Diesen Aspekt sollte man bei einer Mauer als Zaun immer im Hinterkopf haben. Das Einbruchsrisiko in Deutschland ist – und bleibt wohl auch längere Zeit noch – sehr hoch.
Rechtliche Situation
In jedem Fall muss man zunächst einmal klären, welche baulichen Vorschriften für die Gestaltung der eigenen Grundstücksgrenze gelten. Maßgeblich dafür sind:
- die Landesbauvorschriften
- sogenannte Nachbarrechtsregelungen im jeweiligen Bundesland (außer Bremen, Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern, dort gibt es keine)
- kommunale Vorschriften
- Bebauungspläne und darin eventuell enthaltene Vorgaben
Wichtig ist dabei der Begriff der „ortsüblichen Einfriedung“. Wenn etwas nicht mehr als „ortsüblich“ angesehen wird, kann es unter Umständen zu einem Streitfall werden – nicht nur mit dem Nachbarn, sondern auch möglicherweise mit den Behörden. Der Begriff taucht aber nicht überall auf, und wird nicht überall verwendet.
Typische Zaunhöhen
Wie hoch Zäune (oder Mauern) sein sollen, richtet sich nach ihrem Verwendungszweck.
Üblicherweise haben Zäune eine Höhe von rund 40 – 90 cm, und bezeichnen eine Grundstücksgrenze. In den meisten Fällen ist der nötige Abstand zum Nachbargrundstück mit mindestens 50 cm vorgeschrieben. Sichtschutz-Zäune oder Sichtschutzmauern sollten dagegen mindestens 170 – 190 cm hoch sein. In vielen Fällen ist das sogar recht unproblematisch möglich (180 cm sind eine häufige Höhengrenze für genehmigungsfreie Zäune). Allerdings sollten Sie immer klären, ob Sie für eine Mauer eine Baugenehmigung brauchen.