Brauche ich eine Baugenehmigung für meine Gartenmauer?
Ab einer bestimmten Höhe ja. Die Obergrenze ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In den meisten Bundesländern können Sie eine Mauer bis 1,80 Meter oder sogar 2,00 Meter ohne Genehmigung bauen. Es gibt aber auch strengere Bundesländer.
Schauen Sie in die Landesbauordnung oder erkundigen Sie sich beim örtlichen Bauamt. Beachten Sie, dass Sie auch bei einer genehmigungsfreien Mauer bestimmte Vorschriften einhalten müssen. Beispielsweise müssen Sie einer Mauer immer genügend stabilisieren.
Was muss ich bei meiner Mauer sonst beachten?
Oft schreiben die Gemeinden vor, dass Einfriedungen der ortsüblichen Bebauung entsprechen müssen. Das bedeutet, dass Ihre Hauswand optisch nicht zu sehr aus dem Rahmen fallen darf. Was das für Sie persönlich genau bedeutet, erfahren Sie ebenfalls beim örtlichen Bauamt. Jedenfalls sollten Sie sich informieren, bevor Sie Ihre Gartenmauer verkleiden.
Außerdem muss der Grenzabstand zum Nachbarn eingehalten werden. Meistens sind das 50 Zentimeter, aber auch hier gibt es abweichende Regelungen.
Muss ich mit den Nachbarn abstimmen?
Sofern Ihre Mauer allen Vorschriften entspricht, nein. In besonderen Fällen, z.B. bei Verschattung, ist eine schriftliche Zustimmung erforderlich. Im Sinne des nachbarschaftlichen Friedens können wir nur empfehlen, sich so gut wie möglich mit den Nachbarn abzusprechen und auch deren Wünsche zu berücksichtigen. Vielleicht einigen Sie sich auch auf eine Gartenzaun statt Mauer.