Wie hoch darf meine Mauer vor dem Haus sein?
Die maximal zulässige Höhe erfahren Sie aus der Landesbauordnung und den Vorschriften Ihrer Gemeinde. In Deutschland hat jedes Bundesland seine eigenen Bauvorschriften, und auch die Gemeinden vor Ort haben ein Wörtchen mitzureden.
An der Grundstücksgrenze gelten oft andere Regeln als in der Mitte des Grundstücks. In der Regel ist spätestens bei 1,80 Meter Mauerhöhe Schluss, manchmal gibt es auch eine Mindesthöhe für Einfriedungen. Hier erfahren Sie, wie Sie eine Mauer bauen!
Muss ich weitere Regeln für die Mauer vor dem Haus beachten?
Die ortsübliche Bebauung ist in der Regel zu berücksichtigen. Wenn Ihr Bauvorhaben optisch stark vom bestehenden Bild abweicht, kann es sein, dass Sie sich neu orientieren müssen. Diese Regeln werden von der Gemeinde festgelegt und dienen dazu, ein einheitliches Stadtbild zu erhalten.
Natürlich müssen Mauern immer statisch sicher gebaut werden und an der Grundstücksgrenze bestimmte Abstände einhalten. Zum Nachbargrundstück sind es in der Regel 50 cm, zum Gehweg darf es normalerweise deutlich näher sein.