Dünn- und Normalformat plus Fugenhöhe
Bei der Normierung der künstlich hergestellten Mauersteine wird zwischen Dünn- und Normalformat unterschieden. Die mit dem Kürzel „DF“ für Dünnformat und „NF“ für Normalformat ausgezeichneten Maße des Mauersteins basieren auf einer Grundgröße und den Vielfachen davon. Der Unterschied ist die ebenfalls normierte Fugenhöhe. Sie darf beim Setzen einer Mauer bei DF-Mauersteinen ein bis zwei Millimeter nicht überschreiten.
So genannte Plansteine werden mit ihren tatsächlichen Maßen außerhalb des Vielfachen bemessen. Um eine Mauerhöhe zu ermitteln, muss neben den Maßen des einzelnen Mauersteins die Höhe der Mauer berücksichtigt werden, durch die die Anzahl an Fugen bestimmt wird. Dieses Baurichtmaß legt die Fugenhöhe im Bereich zwischen 1,05 Zentimetern für Dünnformat bis zu 1,23 Zentimetern für Normalformat fest. Diese Berechnung muss auch beim selber bauen einer Mauer angewendet werden, um die baurechtlichen Bestimmungen zu erfüllen.
So entsteht das Baurichtmaß
Für eine Mauer von einem halben Meter Höhe ergeben sich mehrere Bemessungsbeispiele, die jeweils von der Größe der gemauerten Steine abhängt. Als Grundmaß hat ein Mauerstein im Normalformat die Maße (Höhe x Breite x Länge) von 7,1×11,5×24 Zentimeter, im Dünnformat 5,2×11,5×24 Zentimeter.
- Acht DF-Mauersteine plus Fugen mit der Schichthöhe von 6,25 Zentimetern
- Sechs NF-Mauersteine plus Fugen mit der Schichthöhe von 8,33 Zentimetern
- Vier 2-6-DF-Mauersteine plus Fugen mit der Schichthöhe von 12,5 Zentimetern
- Zwei 8-20 DF-Mauersteine plus Fugen mit der Schichthöhe von 25 Zentimetern