Mehrfachbelegung: Was ist erlaubt und was nicht?
Die Mehrfachbelegung eines Schornsteins, also der Anschluss mehrerer Feuerstätten an einen Schornsteinzug, ist unter bestimmten Bedingungen zulässig und stark reguliert. Beachten Sie dabei die folgenden zentralen Punkte:
1. Feuerstätten-Typ und Bauart:
Alle angeschlossenen Feuerstätten müssen geschlossen betrieben werden und über selbstschließende Türen verfügen. Diese verhindern das Austreten von Verbrennungsgasen, wenn mehrere Geräte gleichzeitig oder abwechselnd betrieben werden.
2. Kombination von Brennstoffen:
Es ist ermöglicht, Feuerstätten für feste und flüssige Brennstoffe unter bestimmten Bedingungen gemeinsam an einen Schornstein anzuschließen. Geräte mit Gebläse dürfen jedoch nicht mit solchen ohne Gebläse kombiniert werden.
3. Abgasanlagenbemessung und raumlufttechnische Anlagen:
Eine positive Abgasanlagenbemessung, oft gemäß EN 13384-2, ist erforderlich. In Häusern mit raumlufttechnischen Anlagen, wie mechanischen Wohnraumlüftungen, dürfen nur raumluftunabhängige Feuerstätten in Mehrfachbelegung betrieben werden.
4. Leistungs- und Höhenbeschränkungen:
Es dürfen bis zu drei Feuerstätten an einem Schornsteinzug angeschlossen werden, wobei keine der Feuerstätten eine Leistung von mehr als 15 kW haben darf. Die wirksame Schornsteinhöhe muss mindestens vier Meter betragen, gemessen vom Anschluss der obersten Feuerstätte bis zur Schornsteinmündung.
5. Raumluftunabhängiger Betrieb:
Jede Feuerstätte muss für den raumluftunabhängigen Betrieb geeignet sein und eine Zertifizierung, wie die DIBt-Zulassung, aufweisen.
6. Verbindungsstücke und Etagenregelung:
Die Verbindungsstücke der angeschlossenen Feuerstätten sollten möglichst wenig Bögen enthalten und eine limitierte Höhe und Länge aufweisen. Pro Etage darf nur eine Feuerstätte angeschlossen werden.
7. Schornsteinfeger-Konsultation:
Bevor Sie eine Mehrfachbelegung umsetzen, sollten Sie unbedingt Ihren zuständigen Schornsteinfeger hinzuziehen. Er kann Ihnen wertvolle Hinweise geben und die geplante Anlage überprüfen. Eine Abnahme durch den Schornsteinfeger ist für den legalen Betrieb unerlässlich.
Mehrfachbelegung im Einfamilienhaus
Für Einfamilienhäuser gelten spezielle Regelungen bei der Planung einer Mehrfachbelegung von Feuerstätten an einem Schornstein. Sie müssen sich strikt an technische und gesetzliche Vorschriften halten, um Sicherheit und Effizienz zu gewährleisten. Beachten Sie folgende Punkte:
- Maximale Anzahl der Feuerstätten: Es dürfen bis zu drei Feuerstätten für feste Brennstoffe an einen Schornsteinzug angeschlossen werden, sofern keine dieser Feuerstätten eine Leistung von mehr als 15 kW hat.
- Raumluftunabhängiger Betrieb: Jede angeschlossene Feuerstätte muss für den raumluftunabhängigen Betrieb ausgelegt sein und eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (z.B. DIBt-Zulassung) besitzen.
- Etagenregelung: Pro Etage darf nur eine Feuerstätte an den Schornstein angeschlossen werden. Ein Mindestabstand zwischen den Anschlüssen von 1,5 Metern muss eingehalten werden.
- Schornsteinhöhe: Die effektive Schornsteinhöhe sollte mindestens vier Meter betragen, gemessen vom Anschluss der obersten Feuerstätte bis zur Schornsteinmündung.
- Verbindungsstücke: Die Verbindungsrohre dürfen einen Bogen von maximal 90 Grad aufweisen. Die gestreckte Länge der Verbindungsstücke darf 1,5 Meter und die wirksame Höhe 0,5 Meter nicht überschreiten.
- Professionelle Planung: Die Dimensionierung und spezifische Auslegung des Schornsteinsystems sollten von einer Fachkraft, idealerweise vom Schornsteinhersteller, durchgeführt werden.
Mehrfachbelegung in mehreren Wohneinheiten
Die Mehrfachbelegung eines Schornsteins in mehreren Wohneinheiten oder Brandabschnitten erfordert ebenfalls die Einhaltung spezifischer Bedingungen. Eine einheitliche Regelung existiert derzeit nicht, weshalb individuelle Abnahmen und Genehmigungen erforderlich sein können. Beachten Sie folgende Aspekte:
- Genehmigung: Die Genehmigung durch die obere Bauaufsichtsbehörde ist zwingend erforderlich. Diese prüft die Gegebenheiten vor Ort und kann Auflagen erteilen.
- Maximale Anzahl der Feuerstätten: Es dürfen bis zu drei Feuerstätten an einem Schornsteinzug angeschlossen werden, wobei diese Feuerstätten gleichen Typs sein und keine der Feuerstätten eine Leistung von mehr als 15 kW haben darf.
- Brennstoffkombinationen: Sie dürfen Feuerstätten für feste Brennstoffe und Gas unter bestimmten Bedingungen kombinieren, nicht jedoch Geräte mit und ohne Gebläse.
- Aufteilung nach Etagen: Pro Etage darf nur eine Feuerstätte angeschlossen werden. Der Mindestabstand zwischen den Anschlüssen sollte 1,5 Meter betragen.
- Wirksame Schornsteinhöhe: Die wirksame Schornsteinhöhe muss mindestens vier Meter betragen, gemessen vom Anschluss der obersten Feuerstätte bis zur Schornsteinmündung.
- Raumlufttechnische Anlagen: In Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen dürfen nur raumluftunabhängige Feuerstätten in Mehrfachbelegung betrieben werden.
Zusätzliche Aspekte bei der Mehrfachbelegung
Bei der Planung einer Mehrfachbelegung eines Schornsteins sollten Sie weitere technische und gesetzliche Anforderungen berücksichtigen, um die Sicherheit und Effizienz zu gewährleisten.
1. Material und Querschnitt des Schornsteins:
Achten Sie darauf, dass der Schornstein aus einem geeigneten Material besteht und der Querschnitt ausreichend dimensioniert ist, um den Abzug der Rauchgase zu gewährleisten.
2. Einhaltung der Abstandsregeln:
Halten Sie die vorgeschriebenen Abstände zwischen den Anschlüssen der Feuerstätten ein, um eine gegenseitige Beeinflussung der Abgassysteme zu vermeiden.
3. Beschaffenheit der Verbindungsstücke:
Die Verbindungsrohre sollten möglichst wenige Bögen aufweisen und die vorgegebenen maximalen Längen und Höhen nicht überschreiten.
4. Rauchgaszug:
Der Schornstein muss einen ausreichenden Rauchgaszug garantieren, insbesondere wenn unterschiedliche Arten von Feuerstätten angeschlossen sind.
5. Regelmäßige Wartung und Kontrolle:
Planen Sie regelmäßige Wartungen und Inspektionen durch einen Schornsteinfeger oder eine Fachkraft ein, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
6. Anpassung an bestehende Heizungsanlagen:
Falls bereits eine Heizungsanlage vorhanden ist, prüfen Sie, ob der Schornstein nachgerüstet werden kann oder ob weitere Anpassungen notwendig sind.
7. Rechtliche und lokale Vorschriften:
Informieren Sie sich über regionale Vorschriften und Genehmigungsanforderungen. Eine Genehmigung der oberen Bauaufsichtsbehörde kann notwendig sein.
Diese Aspekte tragen dazu bei, dass Ihre Heizlösung funktionsfähig, sicher und gesetzeskonform ist. Planen Sie die Mehrfachbelegung sorgfältig und lassen Sie sich bei Bedarf von einer Fachkraft beraten.