Die Werbungskosten
Wenn Sie Ihr Mehrfamilienhaus vermieten, müssen Sie die Mieteinnahmen grundsätzlich versteuern. Sie dürfen aber sogenannte Werbungskosten von diesen Einnahmen abziehen, um dann nur den Restbetrag der Miete zu versteuern. Werbungskosten sind all die Kosten, die in Ihrer „Rolle“ als Vermieter anfallen: Dazu zählen hohe Kostenpunkte wie beispielsweise Renovierungen oder Anwaltskosten, aber auch ganz alltägliche Kosten wie zum Beispiel Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Kontoführungsgebühren und einiges mehr.
Dokumentieren Sie diese Kosten regelmäßig und sorgfältig, können Sie auf Dauer eine Menge Geld sparen. Renovierungen oder Reparaturen, die sie nach dem Auszug eines Mieters feststellen, können Sie komplett von der Steuer befreien. Beträge, die auf den ersten Blick geringfügig erscheinen, läppern sich über einen längeren Zeitraum zu einer Summe, bei der das steuerliche Absetzen lohnenswert ist.
Auch bei privater Nutzung sparen
Aber selbst wenn Sie Ihr Mehrfamilienhaus privat nutzen, können Sie Steuern sparen, zum Beispiel mit den genannten Werbungskosten: Wenn Sie die Wohnung an einen Verwandten vermieten und die Formalitäten, also den Vertrag und nachweisbare Zahlungen, wie bei Fremden einhalten, ist das Absetzen der Werbungskosten möglich. Wie viel Sie absetzen können, richtet sich nach der Höhe der Miete.
Zahlt Ihr Verwandter mindestens 75 % der normalen Miete, können Werbungskosten vollständig abgesetzt werden, bezahlt er weniger als 56 %, werden die Werbungskosten anteilig abgesetzt. Beträgt die Miete Ihres Verwandten beispielsweise 30 % der üblichen Miete, können Sie immerhin noch 30 % der Werbungskosten absetzen. Zwischen 56 und 75 % wird vom Fiskus überprüft, ob Sie mit der vermieteten Wohnung langfristig Einkünfte erzielen.
Dies waren nur zwei von einigen Möglichkeiten, als Besitzer eines Mehrfamilienhauses Steuern zu sparen. Sie zeigen aber: Es ist mit legalen Mitteln durchaus möglich, bedeutsame Beträge an Steuern zu sparen.