Dürfen Sie das Schloss in Ihrer Mietwohnung austauschen?
Grundsätzlich haben Sie als Mieter das Recht, das Schloss an Ihrer Wohnungstür auszutauschen. Diese Möglichkeit ergibt sich aus Ihrem alleinigen Nutzungsrecht der Mietsache. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Einzelschloss oder um ein Schloss handelt, das Teil einer Schließanlage ist. Folgende Punkte sollten Sie dabei beachten:
- Keine Zustimmungspflicht des Vermieters: Ihr Vermieter kann nicht verlangen, dass Sie vor einem Schlossaustausch um Erlaubnis bitten. Klauseln im Mietvertrag, die das Gegenteil behaupten, sind in der Regel unwirksam.
- Kostenübernahme: Sie müssen die Kosten für den Austausch und eventuelle Schäden am Türrahmen oder an der Tür selbst tragen, insbesondere wenn für das Sicherheitsschloss die Tür aufgebohrt werden muss.
- Rückbauverpflichtung: Beim Auszug kann Ihr Vermieter verlangen, dass Sie das ursprüngliche Schloss wieder einbauen. Bewahren Sie daher das alte Schloss sorgfältig auf.
Die verschiedenen Gründe und wer die Kosten trägt
Es gibt diverse Gründe, weshalb Mieter das Schloss ihrer Wohnungstür austauschen möchten oder müssen. Im Folgenden sind die häufigsten Situationen und die jeweilige Kostenverteilung aufgeführt.
- Mehr Sicherheit: Entscheiden Sie sich aus eigenem Sicherheitsbedürfnis für ein neues, besseres Schloss, müssen Sie die Kosten selbst übernehmen. Beim Auszug könnte der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden müssen.
- Verlust des Schlüssels: Verlieren Sie den Schlüssel, tragen Sie als Mieter die Kosten für den Schlossaustausch. Prüfen Sie, ob Ihre Haftpflichtversicherung den Verlust abdeckt.
- Diebstahl des Schlüssels: Wenn der Schlüssel gestohlen wurde, sollten Sie zunächst die Polizei informieren und anschließend den Vermieter benachrichtigen. Kann Ihnen keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, übernimmt der Vermieter die Kosten für den Austausch. Andernfalls tragen Sie die Kosten.
- Defektes Schloss: Melden Sie ein defektes Schloss sofort Ihrem Vermieter. Normalerweise übernimmt er die Kosten für die Reparatur oder den Austausch, sofern der Defekt auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist. Für Schäden durch unsachgemäße Handhabung müssen Sie als Mieter selbst aufkommen.
- Zugang Dritter: Haben Sie den Verdacht, dass der Vormieter oder eine dritte Person noch Zugang zur Wohnung hat, dürfen Sie das Schloss aus Sicherheitsgründen austauschen. Auch in diesem Fall tragen Sie als Mieter die Kosten.
Egal aus welchem Grund der Austausch erfolgt, stets sollten Sie das ursprüngliche Schloss und die Schlüssel aufbewahren, um Konflikte beim Auszug zu vermeiden.
Darf der Vermieter das Schloss austauschen?
In den meisten Fällen ist es dem Vermieter nicht gestattet, das Schloss Ihrer Mietwohnung ohne Ihre Zustimmung auszutauschen. Ein eigenmächtiger Austausch würde Ihr Recht auf ungestörten Besitz der Wohnung verletzen und gilt als verbotene Eigenmacht.
Ausnahmen und rechtliche Schritte
Es gibt seltene Ausnahmen, unter denen ein Vermieter das Schloss austauschen darf:
- Notsituationen: In dringenden Notfällen wie einem Brand oder einem Wasserschaden kann der Vermieter handeln, um größeren Schaden abzuwenden.
- Durchsetzung des Vermieterpfandrechts: In außergewöhnlichen Fällen darf der Vermieter sein Pfandrecht sichern, wenn ein gerichtlicher Vollstreckungstitel vorliegt und pfändbare Gegenstände in der Wohnung vorhanden sind. Der Austausch muss verhältnismäßig sein und als letzte Möglichkeit dienen.
Sollte der Vermieter das Schloss ohne Rechtsgrundlage austauschen, haben Sie das Recht auf Wiedereinräumung des Besitzes und können gegen den Vermieter vorgehen. Der Vermieter könnte zudem für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden, etwa für Hotelkosten, wenn Sie anderweitig übernachten müssen.
Eingriffe des Vermieters in die Wohnung sind rechtlich unzulässig und können strafrechtliche Konsequenzen haben. Gerichte werten solche Handlungen als Hausfriedensbruch, was für den Vermieter schwerwiegende Folgen haben kann.