Entsorgungsmöglichkeiten
Eine Entsorgung über den Hausmüll ist verboten. Bei Mikrowellen handelt es sich um sogenannten Elektroschrott als „weiße Ware“ (Haushaltsgeräte). Für diese Art von Geräten gibt es bestimmte, festgelegte Entsorgungswege:
- Rücknahme beim Händler
- Wertstoffhof
- spezialisiertes Entsorgungsunternehmen
Rücknahme beim Händler
Händler sind zur Rücknahme von Elektroschrott verpflichtet. Allerdings nur unter bestimmten Auflagen, und auch nicht alle Händler.
Gesetzlich trifft diese Verpflichtung nur jene Händler, deren Geschäft über eine Verkaufsfläche von mehr als 400 m² verfügt. Beim kleinen Elektrohändler um die Ecke gilt diese Rücknahmeverpflichtung nicht.
Überdies muss der Händler auch nur sogenannte „Kleingeräte“ zurücknehmen. Sobald eine Kante eines Geräts länger ist als 25 cm, kann der Händler die Rücknahme verweigern, solange nicht ein neues Gerät bei ihm gekauft wird. Da die meisten Mikrowellen breiter als 25 cm sind, kann eine Rücknahmen auch von größeren Händlern also durchaus verweigert werden, wenn man kein Neugerät kaufen will.
Wertstoffhof
Die Abgabe im Wertstoffhof oder Recyclinghof ist bei Elektroschrott unproblematisch. Mikrowellen werden immer angenommen. Der Transport zum Recyclinghof obliegt dabei dem Besitzer des Geräts.
Spezialisiertes Entsorgungsunternehmen
Wer den Transport selbst nicht durchführen kann oder will, kann auch ein professionelles Entsorgungsunternehmen beauftragen, das die Mikrowelle dann abholt. Dabei muss man allerdings mit Gebühren rechnen. In manchen Kommunen bieten auch die Entsorgungsbetriebe eine Möglichkeit kostenpflichtiger (manchmal auch kostenloser) Abholung.
In anderen Kommunen darf eine bestimmte Menge an Elektroschrott auch zum regelmäßig abgeholten Sperrmüll gestellt werden.