Europäische Wasserrichtlinie 2015
Die Wasserrahmenrichtlinie der EU (2000/60/EG) stammt, wie die Zahl verrät, schon aus dem Jahr 2000. Mit spätestens 2015 sieht diese Richtlinie allerdings einen guten ökologischen Zustand von Gewässern vor.
Grund dafür waren die teilweise katastrophalen Zustände in vielen europäischen Gewässern zu Anfang des Jahrtausends. Die Richtlinie sah daraufhin eine systematische Verbesserung im Verlauf von 15 Jahren vor, und das Vorbeugen vor einer weiteren Verschlechterung der Zustände.
Nationales Recht in Deutschland
Die Richtlinie ist für alle EU-Mitgliedsstaaten bindend, und muss zwingend in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland ist das nationale Gesetz das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erweitert und ergänzt wird es durch die Landeswassergesetze, die jeweils unterschiedliche, weitergehende Bestimmungen enthalten können.
Weitere Detailbestimmungen finden sich auch in den einzelnen Kommunen. Auch dort gibt es Unterschiede. Übergeordnet zu allen Bestimmungen der Länder und Kommunen gelten die vereinbarten und fest verankerten Umweltziele für die Qualität von Oberflächengewässern und Grundwasser, den primären Quellen für die Trinkwassergewinnung.
Auswirkung für Kleinkläranlagen
Kleinkläranlagen müssen damit bestimmten technischen Anforderungen genügen. Werden diese Standards nicht erreicht, ist ein Betrieb nach 2015 nicht mehr zulässig.
Biologische Reinigungsstufe erforderlich
Die Anforderungen an den einzelnen Standorten können unterschiedlich sein, allen gemeinsam ist aber, dass eine Betriebserlaubnis für Kleinkläranlagen ohne biologische Reinigungsstufe nicht mehr erteilt wird. Diese Reinigungsstufe entfernt Keime und Stickstoff aus dem Abwasser nahezu vollständig.
Bei älteren Kleinkläranlagen ohne eine solche Reinigungsstufe bleiben die beiden wassergefährdenden Inhalte erhalten und gelangen so auch in Flüsse und Oberflächengewässer, die als Vorfluter genutzt werden.
Finanzielle Belastung für den Haushalt
Die finanzielle Belastung für den Haushalt wurde nur in einigen Bundesländern von entsprechenden Förderungen abgemildert, die aber sehr unterschiedlich ausfielen. In den meisten Gebieten mussten die Hausbesitzer aber die Kosten zur Gänze selbst tragen.
Die Investitionskosten von oft bis zu 6.000 EUR stellten für viele Haushalte eine hohe Belastung dar. Dazu kam, dass der Nachfragedruck am Ende der Frist die Preise für die Nachrüstung in manchen Gebieten deutlich in die Höhe trieb. Sehr viele Hausbesitzer warteten mit der Nachrüstung praktisch bis zur letzten Minute.
Aktuell sind rund 1,7 Millionen Kleinkläranlagen in Deutschland im Betrieb, rund ein Drittel davon musste modernisiert werden. Kleinkläranlagen finden sich vor allem im ländlichen Bereich, wo sich ein Anschluss ans Kanalnetz für die Kommunen nicht lohnen würde. In Sachsen beispielsweise plant man von Amts wegen nur etwa 86 % der Haushalte ans Kanalnetz anzuschließen. Der Rest muss mit leistungsfähigen Kleinkläranlagen für eine hohe Wasserqualität nach der Aufbereitung sorgen, und somit Verantwortung für den Gewässerschutz selbsttätig mitübernehmen.