Ist eine nachträgliche Baugenehmigung für die Garage wirklich nötig?
Ja. Häufig fällt die eigentliche Genehmigungspflicht einer Garage erst beim Verkauf des Hauses auf. In jedem Fall sollte dann eine nachträgliche Beantragung der Baugenehmigung erfolgen. Denn nur, weil eine Garage schon jahrelang an einem bestimmten Ort steht, heißt das nicht, dass die Baubehörde den Bau weiterhin dulden muss. Durch eine nachträgliche Genehmigung können Sie sich daher Ärger und Kosten sparen.
Wenn Sie bewusst auf die Baugenehmigung verzichten und die Baubehörde Wind von der Garage bekommt, kann dies bestraft werden. Üblich ist es, ein Bußgeld zu verhängen und zusätzlich den Rückbau der Garage zu fordern. Ist der Schwarzbau einmal aufgeflogen, ist die Baubehörde vielleicht weniger geneigt, Ihnen noch eine Baugenehmigung zu erteilen.
Kann die Baubehörde die nachträgliche Genehmigung verweigern?
Auch hier lautet die Antwort leider ja. Wie bei jedem anderen Bauvorhaben auch, wird die Behörde die Genehmigungsfähigkeit der Garage überprüfen. Ist das Bauwerk in dieser Form nicht genehmigungsfähig, wird die Baugenehmigung versagt. Dann müssen Sie entweder den Bau so anpassen, dass er genehmigungsfähig wird oder die Garage abreißen und durch einen genehmigungsfähigen Bau ersetzen lassen.
Was benötige ich, um eine Baugenehmigung für meine Garage zu beantragen?
Das kann von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich ausfallen. Fragen Sie am besten beim zuständigen Bauordnungsamt nach, welche Unterlagen in Ihrem Fall einzureichen sind. In der Regel müssen die folgenden Unterlagen eingereicht werden:
- ein ausgefüllter Vordruck zum Bauantrag,
- Zeichnungen des Bauvorhabens,
- ein Lageplan des Baugrunds, ausgestellt durch das Katasteramt,
- im Falle einer nachträglichen Baugenehmigung eventuell eine Erklärung dazu, warum die Baugenehmigung nicht fristgerecht vor Baubeginn gestellt wurde.
Wann benötigt meine Garage keine Baugenehmigung?
In einigen Fällen sind Garagen, ob an die Grenze gebaut oder nicht, genehmigungsfrei. Dies bedeutet allerdings nicht, dass dabei auf baurechtliche Vorgaben verzichtet werden müsste – im Gegenteil muss eine Garage, die ohne Baugenehmigung gebaut werden soll, meist strengere Auflagen erfüllen. Sind diese aber erfüllt, muss keine Baugenehmigung beantragt werden. Wenn Sie also feststellen, dass für Ihre Garage keine Baugenehmigung vorliegt, prüfen Sie zunächst, ob diese überhaupt nötig ist.