Verbot in der EnEV 2009
In der Fassung der EnEV von 2009 hat die deutsche Regierung ein Verbot von Nachtspeicherheizungen in Wohnbauten mit mehr als fünf Wohneinheiten verboten.
Das Verbot der Nutzung war mit Wirksamkeit vom 31.12..2019 geplant. Betroffen waren auch alle Nachtspeicherheizungen die vor 1990 eingebaut worden waren. Für alle anderen Nachtspeicherheizungen gab es nie ein Verbot, auch nicht für die meistenFeststoff-Zentralspeicherheizungen.
Alle nach 1990 eingebauten Nachtspeicherheizungen durften nach dem Gesetz vom Einbauzeitpunkt an 30 Jahre in Betrieb bleiben, und hätten dann ein Betriebsverbot erhalten.
Rücknahme des Verbots
Überlegungen im Hinblick auf die Energiewende führten dazu, dass das Verbot von Nachtspeicherheizungen 2013 wieder komplett aufgehoben wurde. Es ist also nach aktuellem gesetzlichen Stand (2015) überhaupt kein Verbot von Nachtspeicherheizungen mehr in Kraft. Alle Nachtspeicherheizungen dürfen weiterbetrieben werden.
Gründe für die Rücknahme
Grundlage waren Überlegungen der Stromanbieter, den überschüssigen Strom aus Windkraftanlagen zur Aufladung der elektrischen Speicherheizungen zu verwenden, um die Netze zu entlasten. Jährlich fallen etwa 407 GW an Strom an, die nicht genutzt werden können.
Die rund 1,5 Millionen Nachtspeicherheizungen in Deutschland stellen ein Potenzial dar, das ausreicht um diese ansonsten verlorene Energie aus den Windkraftanlagen zwischenzuspeichern und somit nutzbar zu machen. Im Hinblick auf die Energiewende sei das vorteilhaft, behaupten die großen Stromkonzerne.
Kritiker dieser Überlegung führen vor allem an, dass die Maßnahme nur dazu dienen sollte, um den Stromkonzernen teure Investitionen in die Netzinfrastruktur zu ersparen.
Änderungen beim Heizstrom
Auch beim Heizstrom, der für Nachtspeicherheizungen benötigt wird, hat es einige gesetzliche Änderungen gegeben.
Öffnung des Heizstrommarktes
Das Bundeskartellamt hat in mehreren Verfahren verfügt, dass der Heizstrommarkt auch für alternative Anbieter geöffnet wird. Somit können nach dieser Entscheidung auch alternative Stromanbieter sogenannte „Schwachlasttarife“ zu günstigeren Kosten anbieten.
Bislang hat das aber noch kein alternativer Anbieter genutzt – kein einziger bietet deutschlandweit einen Schwachlasttarif an.
Wegfall der Verpflichtung Heizstrom anzubieten
Die regionalen Versorger wurden im Zuge der Öffnung des Heizstrommarktes von der bis dahin geltenden Verpflichtung, Schwachlasttarife anbieten zu müssen befreit. Da sich diese Tarife für die Stromanbieter ohnehin wegen der Liberalisierung des Strommarktes nicht rechnen, sind Schwachlasttarife heute auch bei den regionalen Versorgern nicht mehr überall erhältlich. Es muss stattdessen teurer Haushaltsstrom verwendet werden.