Die Wohnnebenkosten in der Übersicht
Die auf den Mieter umlegbaren Nebenkosten einer Wohnung werden auch „Betriebskosten“ genannt, weil sie den ordnungsgemäßen Betrieb des Mietshauses gewährleisten und darum regelmäßig anfallen.
Einmalige Unkosten, wie zum Beispiel das Fällen eines Baumes neben dem Haus, gehören in der Regel nicht zu den Betriebskosten. Die Nebenkosten für die Wohnung beinhalten aber die folgenden Kostenpunkte.
- Grundsteuer, anteilig auf die Mieter umgelegt
- Kosten für Wasser, Strom und Heizung
- Schmutzwasserkanalgebühren, anteilig umgelegt
- Kosten für einen eventuellen Aufzug, anteilig
- Müllabfuhr, anteilig
- eventuell Straßenreinigung und Winterdienst, anteilig
- eventuell Reinigungsservice für gemeinschaftlich genutzte Räume, anteilig
- eventuell Hausmeister, anteilig
- Schornsteinfeger, anteilig
- Heizungswartung, anteilig
- Gartenpflege, anteilig
- Beleuchtung der gemeinschaftlich genutzten Räume, anteilig
- Wohngebäudeversicherung, anteilig
- Gemeinschafts-TV-Anschluss, Verteileranlage für Breitbandkabel, anteilig
Nebenkosten einer Wohnung: Das sollten Sie wissen!
Zumeist sind die einzelnen Nebenkostenpunkte dem Mietvertrag zu entnehmen. Da die Preise variabel sind, nennt der Vertrag zumeist keine festen Zahlen. Ein Einblick in die letzte Nebenkostenabrechung gibt dem Mieter Aufschluss über die tatsächlichen Kosten, die auf ihn zukommen.
Bei wenigen Wohnungen sind die Betriebskosten bereits in der Miete enthalten: Dies sollte ausdrücklich im Mietvertrag stehen, um unliebsame Überraschungen für den Mieter zu vermeiden.
Eine Nebenkostenvorauszahlung zusätzlich zur monatlichen Miete ist allgemein üblich. Einmal jährlich rechnet der Vermieter dann mit konkreten Zahlen ab – und fordert Geld nach oder zahlt etwas zurück.
Beispiel für die Betriebskosten einer Wohnung
Ein Mann zieht in eine 70 qm große Wohnung in der Stadt. Der Vermieter verlangt eine Nebenkostenpauschale von 191 EUR im Monat zusätzlich zur Kaltmiete. Strom und Wasser rechnet der Mieter direkt über die Stadtwerke ab.
Kostenübersicht | Preis |
---|---|
1. Heizkosten | 85 EUR |
2. Grundsteuer, Schmutzwasser, Müllbabfuhr | 40 EUR |
3. Reinigungs- und Winterdienst | 30 EUR |
4. Beleuchtung für Treppenhaus und Keller | 14 EUR |
5. Schornsteinfeger und Heizungswartung | 10 EUR |
6. Wohngebäudeversicherung | 12 EUR |
Gesamt | 191 EUR |
Variable Nebenkostenpauschale
Der Vermieter kann die Nebenkostenpauschale für die Wohnung erhöhen, wenn diese nicht mehr kostendeckend ist. Achten Sie darauf, was Ihr Mietvertrag darüber sagt!