Wasser in der Nebenkostenabrechnung
In der Nebenkostenabrechnung können sich unterschiedliche Positionen rund um „Wasser“ finden.
- Kaltwasserverbrauch
- Warmwasserverbrauch
- Abwasser, Kanal
- Niederschlags- und Oberflächenentwässerung
Die Abwassergebühr ergibt sich aus dem Verbrauch von Warm- und Kaltwasser, da grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass verwendetes Brauchwasser weitgehend auch wieder in die Kanalisation abgeleitet wird. Eine gesonderte Berechnung findet hier also nicht statt.
Niederschlags- und Oberflächenentwässerung
Dafür kann aber das Niederschlagswasser sowie die Oberflächenentwässerung gesondert in Rechnung gestellt werden. Ob dabei ein entsprechender Kostenbescheid durch die Stadt- oder Gemeindeverwaltung vorliegt, ist nicht relevant. Vielmehr ist die Ableitungsart dieses Wassers entscheidend
- in das öffentliche Kanalnetz und damit zur kommunalen Kläranlage
- in private Kanalanlagen und anschließend eigene Klär- oder Sickergruben
- Ableitung über eigene Kanäle und Sickergräben
Berechnungsgrundlagen Niederschlags- und Oberflächenwasser
Ausschlaggebend für die Berechnung ist dabei nicht, wie oftmals fälschlich angenommen, die Grundstücksgröße. Entscheidend ist die Fläche der versiegelten Flächen, wonach das Regen- und Schmelzwasser dann nicht einfach im Erdreich versickern kann.
Die Art der Bodenversiegelung
Jedoch gibt es auch Unterschiede bei der Versiegelung. Ein Hausdach stellt natürlich eine vollflächige Versiegelung dar, hier wird die Fläche mit dem Faktor 0,9 multipliziert. Ein Rasengitter dagegen ist stark wasserdurchlässig. Deshalb beträgt der Berechnungsfaktor hier 0,3.
Versiegelte Flächen
Versiegelte Flächen gibt es viele.
- Dächer von Wohn- und Nebengebäuden
- Gepflasterte Wege, Einfahrten
- Terrassen
- Vordächer, Carports, andere Bedachungen
Wird die Entwässerung über ein eigenes System vorgenommen, kann der Vermieter hierfür wie bereits erwähnt die Kosten umlegen. Auch Gemeinden können eine solche Kostenabgabe verlangen. Jedoch heißt das nicht, dass tatsächlich jede Kommune diese Kosten fordert. Ebenso gibt es Unterschiede bei der Berechnung.
Zusammenlegung der Kosten
Es kann bereits in die Abwassergebühren eingerechnet worden sein oder eine Pauschale erhoben werden. Auskünfte darüber gibt es bei der entsprechenden Kommunalverwaltung. Als Berechnungsgrundlage werden oftmals Luftbilder zurate gezogen.
Regionale und lokale Unterschiede
Die Handhabung kann sich tatsächlich von einer zur nächsten Gemeinde maßgeblich unterscheiden. Einige kommunale Verwaltungen gestatten die Einleitung der Grundstücksentwässerung in das öffentliche Kanalnetz nicht mehr, da es einer Ressourcenverschwendung gleichkommt.
Private Grundstücksentwässerung
Vermieter können aber auch von diesen Betriebskosten befreit werden. So kann das Niederschlagswasser beispielsweise in geeigneten Vorrichtungen und in entsprechender Größe aufgefangen werden, um dann für die Gartenbewässerung verwendet zu werden. Dann kann der Vermieter aber die entsprechenden Anlagen ebenfalls in die Betriebskostenabrechnung einbringen.