Unterschied zwischen Wohn- und Nutzfläche
Geht es um die Flächenberechnung von Wohngebäuden, insbesondere von Dachgeschosswohnungen, wird es manchmal kompliziert. Die wichtigsten Unterscheidungen betreffen die Wohn- und die Nutzfläche. Weiterhin gibt es Sondernutz- und Verkehrsflächen.
Bauen Sie eine Dachschräge aus, zählt die gesamte Wohnfläche, auch die unter der Dachschräge, zur Nutzfläche. Sie ist vor allem für den Kaufpreis ausschlaggebend. Als Wohnfläche werden dagegen die laut Grundriss vorhandenen Quadratmeter bezeichnet.
Bei der Ermittlung der Wohnfläche in Dachgeschosswohnungen wird die tatsächliche Grundfläche unabhängig von der Raumhöhe zugrunde gelegt. Laut Urteil des OGH (Aktenzeichen: OGH |5 Ob 170/16k |25.10.2016) können Flächen, die unter einer Raumhöhe von 150 cm liegen, als Abstellraum genutzt werden.
Wohnflächenverordnung (WoFIV) vs. DIN Norm 277
Wohn-, Nutz- und Verkehrsflächen werden nach den Berechnungsmethoden unterschiedlich bewertet.
- Die WoFIV ist seit dem 01.01.2004 in Kraft und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt vermieteten Wohnungen.
- Die DIN 277 hingegen ist für Eigentümer von Vorteil, da Nutzflächen unter Dachschrägen zu 100% in die Miet- oder Kaufpreisberechnung einfließen.
Aus diesem Grund sollte man wissen, ob die Wohnfläche der Dachschräge im Miet- oder Kaufvertrag als Nutz- oder als Wohnfläche vereinbart wurde.
Beispiel einer Flächenberechnung für ein Einfamilienhaus. Ein auszugsweiser Vergleich der verschiedenen Flächenberechnungen:
Raum | Berechnung nach WoFIV | Berechnung nach DIN 277 |
---|---|---|
Vorratsräume KG | keine Berechnung | Nutzfläche |
Flure KG | keine Berechnung | Verkehrsfläche |
Treppenraum KG | keine Berechnung | Verkehrsfläche |
Küche | Wohnfläche | Nutzfläche |
Wohn- und Schlafräume | Wohnfläche | Nutzfläche |
Flure | Wohnfläche | Nutzfläche (falls im Wohnraum, andernfalls Verkehrsfläche) |
Wintergarten | 50% Wohnfläche | Nutzfläche |
Terrasse, Loggia | 25 – 50% Wohnfläche | Nutzfläche |
Wohnfläche unter Dachschrägen | weniger als 1 m Höhe keine Wohnfläche, 1 – 2 m 50 % Wohnfläche, darüber 100% Nutzfläche |