Warum ist die Unterscheidung zwischen diesen Begriffen wichtig?
Ein gewisses Grundwissen zu den verschiedenen Fachbegriffen ist bei Immobiliengeschäften unerlässlich. Schließlich erleichtert es bereits die Suche nach einer möglichst gut an die eigenen Wünsche angepassten Mietwohnung enorm, wenn sich verschiedene Objekte nach den Kennzahlen miteinander vergleichen lassen. So lassen sich schon vor der Vereinbarung eines Besichtigungstermins die konkreten Unterschiede der baulichen Situation in einen Bezug zu preislichen Unterschieden zwischen verschiedenen Objekten setzen. Wichtige Parameter können auch beispielsweise die Raumhöhe oder das Vorhandensein eines Gartens oder einer Loggia sein.
Während die Wohnfläche auf der Berechnung der tatsächlich zu Wohnzwecken nutzbaren Flächen nach der Wohnflächenverordnung von 2004 fußt, ist die korrekte Vorgangsweise für die Berechnung der Nutzfläche in der DIN 277 definiert.
Was zählt laut DIN 277 zur Nutzfläche?
Zwar zählen alle Bereiche der sogenannten Wohnfläche zur Nutzfläche, umgekehrt werden aber nicht alle Nutzflächen von der Wohnflächenberechnung erfasst. Allerdings wird bei den Nutzflächen eher auf eine Unterteilung zwischen den Nutzflächen und den Verkehrsflächen abgestellt. Letztere können zum Beispiel Hausflure sein, die lediglich als Durchgangsraum genutzt werden.
Insgesamt werden in der DIN 277 sieben verschiedene Kategorien von Nutzflächen nach ihrem jeweiligen Gebrauch und Nutzwert unterschieden. In einem privaten Wohngebäude dürften aber nur die folgenden Kategorien wirklich bedeutsam sein:
- Wohnen und Aufenthalt (identisch mit der Wohnfläche)
- Büroarbeit
- Lagerung
- Sonstige Nutzungen
Die Nutzfläche dient oft als eine Kennzahl zur Ermittlung der Bau- bzw. Mietkosten, die in Relation zur gesamten Nutzfläche einer Immobilie gesetzt werden.
Unterscheidung zwischen Gebäudenutzfläche und Nutzfläche
Sobald nicht von der Nutzfläche, sondern von der Gebäudenutzfläche die Rede ist, sollten Sie besonders aufmerksam sein. Bei der Gebäudenutzfläche handelt es sich nämlich in den meisten Fällen um eine Kennzahl, die für den Energieausweis ermittelt wird. Dabei werden die einzelnen Räume gar nicht notwendigerweise ausgemessen. Vielmehr wird die Gebäudenutzfläche im Allgemeinen auf der Basis von bekannten Zahlen wie der Wohnfläche oder dem Gebäudevolumen berechnet.
Achtung bei Balkonen und Loggien
Bei der Nutzflächenberechnung werden im Unterschied zur Wohnflächenberechnung auch außerhalb der Wohnung gelegene Abstellräume im Keller und auf dem Dachboden berücksichtigt. Irritationen gibt es aber oft, wenn es um die Berechnung von Flächen geht, die eigentlich nicht zum komplett umbauten und beheizten Wohnraum gehören.
Während die Grundfläche von Balkonen und Loggien bei der Wohnflächenberechnung nur anteilig mit einfließt, zählen diese Flächen nach der DIN 277 zu 100 Prozent als Nutzfläche.