Feuerstätten im Kleingarten: Was ist erlaubt?
Seit dem 3. Oktober 1990 ist der Einbau fester Feuerstätten wie Öfen oder Kamine in Kleingärten grundsätzlich verboten. Diese Regelung soll den kleingärtnerischen Charakter bewahren und eine Dauerwohnnutzung verhindern, wie es im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) festgelegt ist. Lauben dürfen laut Gesetz nicht dauerhaft bewohnt werden, weshalb feste Heizungen und Feuerstätten nicht erlaubt sind.
Erlaubte und genehmigungsfreie Alternativen
Um dennoch eine gemütliche Atmosphäre zu schaffen und für gelegentliche Wärme zu sorgen, können Sie auf tragbare und mobile Alternativen zurückgreifen:
- Feuerschalen und Feuerkörbe: Diese dürfen genutzt werden, solange sie bestimmte Maße (maximal ein Meter Durchmesser) nicht überschreiten und nur zugelassene Brennstoffe wie Holzscheite verwendet werden. Behalten Sie die Brandschutzauflagen im Blick.
- Gasbetriebene Geräte: Koch- und Heizgeräte mit Flüssiggas sind erlaubt, sofern die geltenden Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Regelmäßige Wartung ist erforderlich.
- Elektrische Heizgeräte: Heizlüfter oder Radiatoren bieten sichere Alternativen für die kalten Monate.
Gemeindevorschriften und Vereinssatzungen
Lokale Vorschriften und die Satzungen des Kleingartenvereins können zusätzliche Regelungen vorsehen. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Vereinsvorstand über spezifische Bestimmungen. Achten Sie dabei besonders auf Vorgaben zur Lagerung von Brennstoffen und die Nutzung mobiler Feuerstätten. Manchmal sind Genehmigungen erforderlich, insbesondere bei Geräten, die von den üblichen Vorgaben abweichen.
Indem Sie sich an diese Regelungen halten, sichern Sie nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch die Sicherheit in Ihrer Kleingartenanlage.
Bestandsschutz: Was gilt für ältere Öfen?
Feuerstätten, die vor dem 3. Oktober 1990 rechtmäßig installiert wurden, genießen unter bestimmten Bedingungen Bestandsschutz:
- Unveränderte Installation: Der Ofen und der Rauchabzug müssen im Originalzustand sein. Änderungen oder der Austausch durch neue Bauteile können den Bestandsschutz aufheben.
- Regelmäßige Überprüfung: Ein Schornsteinfeger muss die Feuerstätte regelmäßig kontrollieren. Alle Kehrbescheinigungen sollten vorhanden sein.
- Emissionsgrenzwerte: Ältere Öfen, die hohe Emissionen verursachen, müssen möglicherweise nachgerüstet werden, um aktuelle Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einzuhalten.
- Nachweis der Installation: Für vor 1950 installierte Öfen ist ein Nachweis des Installationszeitpunkts erforderlich, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Nicht erfüllte Bedingungen können zum Verbot des Ofenbetriebs führen. Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Dokumente vorliegen und der Ofen den aktuellen Normen entspricht. Der Schornsteinfeger ist dabei Ihre erste Anlaufstelle.
Wärmequellen für die Übergangszeit: Welche Möglichkeiten gibt es?
Die Übergangszeit zwischen Sommer und Winter kann eine Herausforderung für die Wärmeversorgung im Kleingarten sein. Hier ein paar effiziente Lösungsansätze:
- Infrarotheizungen: Diese Geräte erwärmen nicht die Luft, sondern die Oberflächen, auf die die Strahlung trifft. Das sorgt für eine angenehme Strahlungswärme, die sofort spürbar ist.
- Gasheizer: Mobile Gasheizstrahler oder Gasheizpilze sind praktisch für den Außenbereich. Sie erzeugen sofortige Wärme; achten Sie auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
- Solarluftkollektoren: Diese nutzen Sonnenenergie zur Erwärmung der Gartenlaube. Sie sind besonders effizient bei ausreichender Sonneneinstrahlung.
- Ölradiatoren: Diese ähneln herkömmlichen Heizkörpern und geben gespeicherte Wärme langsam ab. Sie arbeiten ohne offene Flammen, was sie sicher macht.
- Gartenkamine: Diese bieten eine langanhaltende Wärmequelle und können zugleich als Grillplatz dienen. Beachten Sie dabei alle örtlichen Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen.
Wägen Sie die Vor- und Nachteile jeder Wärmequelle gewissenhaft ab und konsultieren Sie im Zweifel den Vorstand Ihres Kleingartenvereins, um sicherzugehen, dass Ihre Wahl zulässig ist.
Gemütlichkeit ohne offenen Kamin: So schaffen Sie Atmosphäre
Auch ohne einen offenen Kamin können Sie eine behagliche Stimmung in Ihrem Kleingarten schaffen. Verschiedene Elemente tragen dazu bei:
- Beleuchtung: Verwenden Sie warmes Licht, wie Solarlampen, LED-Lampen mit warmweißem Licht oder Kerzen in Laternen, um eine gemütliche Abendatmosphäre zu schaffen.
- Dekoration: Natürliche Materialien wie Holz, Jute oder Leinen für Kissen, Decken und Teppiche verleihen Ihrem Garten eine warme und einladende Ausstrahlung.
- Feuerschalen und Feuerkörbe: Kleinere Feuerschalen oder Feuerkörbe können zentrale Elemente für gemütliche Abende sein. Achten Sie auf Brandschutzauflagen.
- Wärmequellen: Kuschelige Decken und wetterfeste Kissen bieten zusätzlichen Komfort. Infrarotheizungen oder solarbetriebene Heizgeräte können an kühlen Abenden für Wärme sorgen.
- Pflanzen: Duftende Pflanzen wie Lavendel, Rosmarin oder Zitronenmelisse schaffen eine sinnliche Atmosphäre und helfen, Mücken fernzuhalten.
Setzen Sie diese Ideen um und verwandeln Sie Ihren Kleingarten in einen Rückzugsort voller Gemütlichkeit, den Sie das ganze Jahr über genießen können.