Wie kann man ein offenes Treppenhaus verkleiden?
Bei offenen Stufenzwischenräumen werden senkrechte Setzstufen als Abschluss eingesetzt. Geländer können verlängert und mit Leichtbauplatten verkleidet werden und schließen die Treppenflanken ab. Der Raum in der Mitte einer gewendelten oder mehrläufigen Treppe, das Treppenauge, kann durch eine säulenartige Trockenbaukonstruktion geschlossen werden. Soll ein abgeschlossener Treppenraum im Treppenhaus entstehen, kann die einfachste Variante mit Stoffen oder Vorhängen realisiert werden. Für die neuen Außenwände bieten sich Leichtbauwände anstelle von Mauerwerk an.
Welche Baustoffe können ein offenes Treppenhaus verkleiden?
Am einfachsten lassen sich Verkleidungen in offenen Treppenhäusern mit Leichtbauplatten wie Gipskarton-, Gipsfaser- oder Holzwerkstoffplatten realisieren. Diese Platten lassen sich beim Umbau eines offenen Treppenhauses leicht auf die erforderlichen Formteile zuschneiden. Wenn das Zumachen des Treppenhauses vor allem energetische Gründe hat, können Doppelbeplankungen mit eingebrachter Dämmung echtes Mauerwerk ersetzen. Werkstoffplatten sind relativ leicht, so dass sich die Statik nur geringfügig ändert. Eine Treppenhausverkleidung aus Glas erfüllt vor allem ästhetische Ansprüche, dämmt aber auch den Schall.
Welchen Zugang erhält ein offenes Treppenhaus beim Verkleiden?
Vollverkleidungen schaffen Zugänge am Ein- und Ausstieg. Sie können je nach Zweck der Verkleidung gewählt werden. Für rein ästhetische Maßnahmen kommen Vorhänge aus Batist, Chiffon, Organza, Perlenketten, Satin und Tüll in Frage. Soll das Treppenhaus gegen Gerüche, Schall und Zugluft abgetrennt werden, eignen sich schwere Stoffe (ab 250g/qm) wie Brokat, Jacquard, Samt, Velours, Vlies und Wachstuch. Die Abtrennung des Treppenraums kann durch Falt- oder Schiebetüren verbessert werden. Die stabilste Abtrennung wird mit herkömmlichen Innentüren erreicht.
Ist es zulässig, ein offenes Treppenhaus zu verkleiden?
Was zulässig ist, ergibt sich aus dem Umfang der Umbaumaßnahmen. Es gibt einige Kriterien, die eine Baugenehmigung erforderlich machen:
- Änderung des Fluchtweges (auch durch Kaschieren der Zugänge, siehe Tipp)
- Änderung der Treppenabmessungen
- Änderung des Brandschutzes durch Materialauswahl
- Vergrößerung der Deckenöffnung
- Vergrößerung von Wanddurchbrüchen
- Geländer- und Handlaufhöhe
- Nutzungsänderung angrenzender Räume