Die Pergola im Kleingarten: Was ist erlaubt?
Im Kleingarten dürfen Sie eine Pergola errichten, solange Sie die Vorschriften genau beachten. Gemäß dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG) darf die bebaubare Fläche im Kleingarten, inklusive überdachtem Freisitz, maximal 24 m² betragen. Diese Begrenzung umfasst sowohl das Gartenhaus als auch die Pergola.
Pergola mit oder ohne festes Dach:
- Eine Pergola mit Dach wird als überdachter Freisitz bewertet und zur bebauten Fläche gerechnet.
- Eine Pergola ohne festes Dach, die durch dichten Bewuchs wie Efeu als Dach fungiert, gilt ebenfalls als überdachte Fläche.
Freistehende Bauwerke:
Ein zusätzliches, freistehendes Bauwerk, wie eine Pergola, erhöht die zulässige Grundfläche nicht. Es darf also nicht mehrere Bauwerke geben, auch wenn die 24 m² insgesamt nicht überschritten werden.
Genehmigungspflicht:
Die Genehmigungspflicht variiert nach Bundesländern. Oftmals ist ein Bauvorhaben ab einer Größe von 30 m² genehmigungspflichtig. Ein Mindestabstand von 3 m zum Nachbargrundstück ist in der Regel einzuhalten.
Mindestabstände und -höhen:
Achten Sie auf den Mindestabstand zu Nachbargärten und die Regeln zur Mindesthöhe Ihrer Pergola, die je nach Region variieren können. Diese Details sind in der Satzung Ihres Kleingartenvereins festgelegt.
Falls Sie sich unsicher sind, kontaktieren Sie Ihren Vereinsvorstand vor dem Bau, um die Einhaltung der örtlichen Vorschriften sicherzustellen. So vermeiden Sie unerwünschte Auseinandersetzungen und können Ihren Kleingarten regelkonform gestalten.
Lösungen für die Beschattung im Kleingarten
Möchten Sie Ihren Kleingarten auch bei direkter Sonneneinstrahlung nutzen, aber eine Pergola ist aufgrund der Bebauungsvorschriften keine Option? Es gibt mehrere Alternativen, die Ihnen angenehmen Schatten spenden und die geltenden Regelungen nicht verletzen.
Sonnensegel:
Eine flexible und optisch ansprechende Lösung sind Sonnensegel. Sie können diese einfach montieren und bei Bedarf abbauen. Da sie nicht fest installiert werden, benötigen sie keine Genehmigung und sind in verschiedenen Formen und Größen erhältlich.
Markisen:
Markisen bieten Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung und sind flexibel nutzbar. Sie lassen sich nach Bedarf ein- und ausfahren und können bei Nichtgebrauch zurückgeklappt werden.
Sonnenschirme:
Sonnenschirme sind mobil, benötigen keine Genehmigung und können leicht dort platziert werden, wo Schatten benötigt wird. Sie lassen sich beim Verlassen des Gartens einfach schließen und verstauen.
Grüne Alternativen:
Natürliche Beschattung kann durch Kletterpflanzen wie Wilder Wein, Clematis oder Kletterrosen erreicht werden. Diese wachsen schnell, bieten Schatten und tragen zur Ästhetik des Gartens bei. Achten Sie darauf, dass der Bewuchs nicht zu dicht wird, um nicht als überdachte Fläche zu gelten.
Diese Alternativen bieten Ihnen die Flexibilität, Ihren Garten legal und ohne großen Aufwand zu beschatten.
Die Bedeutung der Kleingartenordnung
Jede Kleingartenanlage hat eine eigene Kleingartenordnung, die Rechte und Pflichten definiert und die Nutzung und Gestaltung des Gartens festlegt. Diese Satzungen geben Vorgaben, die über das Bundeskleingartengesetz hinausgehen und sich unterscheiden können.
Bauliche Vorschriften:
Diese legen fest, welche Bauvorhaben zulässig sind und welche Genehmigungen erforderlich sind.
Gestaltung des Gartens:
Hierzu gehören Bestimmungen über die Art und Menge der Bepflanzung, die Nutzung von Flächen sowie die Art von zulässigen Bauwerken und temporären Strukturen.
Mindestabstände und Höhen:
Die Einhaltung von Mindestabständen zu Nachbargrundstücken und Bauwerken ist wichtig für eine harmonische Nutzung der Parzelle.
Genehmigungsverfahren:
Viele bauliche Veränderungen erfordern schriftliche Anträge beim Vereinsvorstand.
Umweltfreundliche Maßnahmen:
Oft gibt es Bestimmungen zum ökologischen Gärtnern, wie Kompostierung und den Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel.
Informieren Sie sich vor Projekten intensiv über Ihre Kleingartenordnung. Verstöße können zu Ärger und kostspieligen Rückbaumaßnahmen führen. Klären Sie offene Fragen rechtzeitig mit dem Vereinsvorstand.
Warum gibt es diese Beschränkungen?
Die strengen Regelungen in Kleingärten, auch für Pergolen, sollen verhindern, dass Kleingartenanlagen zu Wochenendhaussiedlungen werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Nutzung der Grünflächen für Freizeitgartenbau, nicht auf der Bebauung. Hohe Standards würden finanzielle Hürden für neue Pächter schaffen und der Sozialstruktur der Kleingärten widersprechen.
Ein weiterer Grund ist die Förderung der Stadtdurchgrünung und Belüftung. Offene Parzellen tragen dazu bei, dass diese Gärten für Spaziergänger zugänglich bleiben und als Naherholungsgebiete dienen. Die Begrenzungen vermeiden zudem sozialen Druck unter Pächtern durch einen Wettstreit um beeindruckende Bauten.
Die Beschränkungen stellen sicher, dass die Parzellen ökologisch genutzt werden. Der Fokus auf Obst- und Gemüseanbau fördert eine nachhaltige Flächennutzung und unterstützt die lokale Biodiversität. Letztlich dienen die Regelungen dem Erhalt der sozialen, städtebaulichen und ökologischen Funktionen der Kleingärten.