Muss meine Personenwaage geeicht sein?
Für private Haushalte ist eine Eichung der Personenwaage nicht erforderlich. Die Eichung, also die amtliche Überprüfung der Messgenauigkeit, ist vor allem im medizinischen und gewerblichen Bereich relevant. In Einrichtungen wie Krankenhäusern, Gesundheitsämtern und Rehakliniken müssen Waagen regelmäßig geeicht werden, um die Genauigkeit der Messungen zu gewährleisten und den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Auch Sportvereine, die für Wettkämpfe das Gewicht bestimmen, benötigen geeichte Waagen.
Falls Sie eine Personenwaage für private Gesundheitszwecke, wie etwa zur Gewichtskontrolle bei gesundheitlichen Bedingungen, nutzen, reicht eine fachgerechte Kalibrierung vollkommen aus. Diese stellt sicher, dass die Messungen Ihrer Waage präzise sind, ohne dafür die strengen Anforderungen einer Eichung zu erfüllen.
Die Waage justieren
Um die Genauigkeit Ihrer Personenwaage zu gewährleisten, sollten Sie regelmäßig eine Justierung vornehmen. Diese geschieht durch die Anpassung des Messbereichs der Waage, damit die angezeigten Messwerte exakt mit dem tatsächlichen Gewicht übereinstimmen. Bei analogen Waagen ist es wichtig, dass der Zeiger im unbelasteten Zustand genau auf der Nullmarkierung steht. Kleinere Abweichungen können Sie einfach über ein Stellrad oder eine Stellschraube korrigieren.
Gehen Sie dabei wie folgt vor:
- Stellen Sie sicher, dass die Waage auf einer ebenen und stabilen Fläche steht.
- Prüfen Sie, ob der Zeiger im Ruhezustand auf Null steht. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie den Zeiger mithilfe des Stellrads genau auf die Nullmarkierung einstellen.
- Bei digitalen Waagen kann eine Justierung durch erneutes Einschalten und eventuell durch Drücken einer Justier-Taste erfolgen. Konsultieren Sie hierzu die Bedienungsanleitung Ihres Geräts.
Eine regelmäßig durchgeführte Justierung trägt wesentlich zur Genauigkeit Ihrer Gewichtsmessungen bei.
Die Waage kalibrieren
Nach der erfolgreichen Justierung ist die Kalibrierung der nächste Schritt zur Gewährleistung einer präzisen Gewichtsmessung. Diese notwendigen Anpassungen der Waage können Sie selbst mit einigen einfachen Schritten vornehmen, um die Messgenauigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern.
Schritte zur Kalibrierung
1. Vorbereitung:
- Stellen Sie die Waage auf eine ebene, vibrationsfreie Fläche.
- Achten Sie darauf, dass die Umgebungstemperatur stabil ist, um Schwankungen in den Messwerten zu vermeiden.
2. Referenzgewicht verwenden:
- Nutzen Sie ein zertifiziertes Kalibriergewicht. Dieses Gewicht sollte genau bekannt und rückführbar sein.
- Platzieren Sie das Kalibriergewicht vorsichtig auf der Waage und notieren Sie den angezeigten Wert.
3. Vergleich der Messwerte:
- Vergleichen Sie die angezeigte Messung mit dem tatsächlichen Gewicht des Kalibriergewichts.
- Sollten Abweichungen festgestellt werden, müssen diese korrigiert werden.
4. Kalibrierungsprozess:
- Viele moderne elektronische Waagen verfügen über eine Kalibriertaste. Drücken Sie diese Taste, während das Kalibriergewicht auf der Waage liegt.
- Die Waage sollte automatisch den Wert des Kalibriergewichts erkennen und entsprechend justieren.
5. Prüfung der Korrektur:
Wiederholen Sie den Kalibriervorgang mit unterschiedlichen Gewichten, um sicherzustellen, dass die Waage nun präzise Messungen in verschiedenen Gewichtsklassen liefert.
6. Regelmäßige Überprüfung:
Führen Sie die Kalibrierung in regelmäßigen Abständen durch, um langfristig verlässliche Messergebnisse zu gewährleisten. Eine jährliche Überprüfung ist empfehlenswert, bei intensiver Nutzung kann auch eine häufigere Überprüfung sinnvoll sein.
Durch diese schrittweise Kalibrierung stellen Sie sicher, dass Ihre Waage genaue und vertrauenswürdige Messwerte liefert, was besonders bei der regelmäßigen Überwachung Ihres Körpergewichts entscheidend ist.
Eichung – Wann ist sie notwendig?
Die Eichung einer Waage wird immer dann notwendig, wenn diese im eichpflichtigen Verkehr verwendet wird. Dies betrifft vor allem folgende Bereiche:
1. Gesundheitswesen:
- Waagen in Krankenhäusern, Dialysezentren, Rehakliniken sowie Gesundheitsämtern müssen regelmäßig geeicht werden.
- Arztpraxen nutzen geeichte Personenwaagen zur Diagnose und Behandlung. Während Babywaagen alle 4 Jahre nachgeeicht werden müssen, bleibt die Eichung für andere Personenwaagen in Arztpraxen unbegrenzt gültig.
- Arbeitsmediziner benötigen ebenfalls geeichte Waagen, um genaue Messungen für Behandlungszwecke sicherzustellen.
2. Handel und Geschäft:
Waagen, die zur Preisermittlung von Waren nach Gewicht eingesetzt werden, müssen geeicht sein. Dies umfasst auch Apotheken, die Arzneimittel herstellen und abfüllen.
3. Fertigpackungen:
Bei der Kontrolle von Fertigpackungen ist eine geeichte Waage erforderlich, um den Mittelwert des Gewichtes korrekt zu bestimmen.
4. Sportvereine:
Sportvereine, die Gewichtsmessungen für Wettkämpfe durchführen, müssen geeichte Waagen benutzen.
Die Eichung einer Waage stellt sicher, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht und genaue Ergebnisse liefert. Jegliche Abweichungen können zu gravierenden rechtlichen Konsequenzen führen, wie Bußgeldern oder dem Verlust von Lizenzen. Daher ist es wichtig, die Eichfristen zu beachten und rechtzeitig die Nacheichung beim zuständigen Eichamt zu beantragen, um die Eichgültigkeit aufrechtzuerhalten.
Anzeigepflicht für neue Waagen im medizinischen Bereich
Seit dem 1. Januar 2015 müssen neu angeschaffte medizinische Waagen innerhalb von sechs Wochen nach Inbetriebnahme beim zuständigen Eichamt gemeldet werden. Diese Meldepflicht gilt für alle Einrichtungen, die solche Waagen verwenden, um sicherzustellen, dass die Geräte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ordnungsgemäß registriert werden.
Für die Meldung sind folgende Angaben erforderlich:
- Geräteart: Geben Sie an, ob es sich um eine Personenwaage, Babywaage oder eine andere medizinische Waage handelt.
- Hersteller: Nennen Sie den Hersteller der Waage.
- Typbezeichnung: Geben Sie die Typbezeichnung der Waage an.
- Jahr der Kennzeichnung: Das Jahr, in dem die Waage erstmals gekennzeichnet wurde.
- Anschrift des Betreibers: Geben Sie die Adresse der Einrichtung an, in der die Waage betrieben wird.
Achten Sie darauf, dass alle Informationen vollständig und korrekt angegeben werden, um mögliche Verzögerungen oder Bußgelder zu vermeiden. Die Meldung an das Eichamt kann in der Regel bequem online erfolgen. Nutzen Sie dazu die bereitgestellten Formulare auf den Webseiten der Eichämter.
Kosten für die Eichung
Die Kosten für die Eichung Ihrer Personenwaage variieren je nach Art der Waage und ihrem Einsatzbereich. Bei der Anschaffung einer neuen medizinischen Waage sind die Kosten für die Ersteichung oftmals bereits im Kaufpreis enthalten. Die Nacheichung, die in regelmäßigen Abständen erforderlich ist, verursacht jedoch zusätzliche Gebühren.
Aufteilung der Eichkosten
1. Eichgebühren:
Diese festgelegten Kosten richten sich nach der Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen. Für genauere Informationen können Sie sich an Ihr zuständiges Eichamt wenden.
2. Zusätzliche Kosten:
Diese können für Prüfgewichte, die Vorbereitung der Waage und die Eichbegleitung entstehen. Diese zusätzlichen Leistungen hängen vom jeweiligen Anbieter und dem spezifischen Servicepaket ab.
Einige Hersteller und Fachhändler bieten Paketpreise an, die Grundserviceleistungen wie die Vorbereitung zur Nacheichung ab etwa 29 Euro pro Waage beinhalten. Sollten Sie mehrere Waagen eichen lassen müssen, bieten sich oft Mengenrabatte oder Pauschalpreise an, die je nach Anzahl und Art der Waagen variieren können.
Sollten Sie unsicher sein, welche Kosten für Ihre spezifische Waage anfallen oder ob eine Eichung notwendig ist, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Fachhändler oder das zuständige Eichamt zu wenden. Eine professionelle Beratung stellt sicher, dass Ihre Waage stets korrekte und zuverlässige Messergebnisse liefert.