Problematisch beim Selbstbau
- Sachgerechte Ausführung
- Nachweis der Ablaufqualität
- behördliche Vorschriften
Sachgerechte Ausführung
Eine behördliche Bewilligung beinhaltet auch die sachgerechte Ausführung beim Errichten der Anlage, die nachgewiesen werden muss.
Schon bei der Planung ist deshalb fachliche Hilfe erforderlich, die Pläne müssen auch festgelegten Vorgaben entsprechen. Durch die Konstruktionsweise muss zudem sichergestellt werden, dass die erforderliche Ablaufqualität sicher und jederzeit erreicht werden kann. Auch das ist bei Selbstbauten schwierig.
Nachweis der Ablaufqualität
Am ablaufseitigen Ende der Pflanzenkläranlage muss ein Kontrollschacht angebracht werden, in dem auch die Ablaufqualität mit geeigneten Messmethoden anhand der bestehenden Vorgaben gemessen und dokumentiert wird.
Auch die Anlage eines solchen Messschachts und die Installation der Messgeräte müssen bestimmten Vorgaben entsprechen, damit eine ausreichend hohe Meßqualität sichergestellt ist. Die dafür erforderlichen Vorschriften sind komplex und im Selbstbau oft schwierig einzuhalten.
Behördliche Vorschriften
Die Pflanzenkläranlage muss so geplant werden, dass alle geltenden Vorschriften und zusätzlich alle Vorschriften aus der DIN exakt eingehalten werden. In der Praxis setzt das eine sehr hohe Sachkenntnis voraus.
Zudem sind für die Erreichung der geforderten Ablaufqualität auch entsprechende technische Berechnungen erforderlich, ein entsprechendes Grundwissen über die in der Anlage ablaufenden chemischen und biochemischen Prozesse muss ebenfalls vorhanden sein.