Die wichtigsten Parameter im Blick
Damit Ihre Podesttreppe sicher und bequem begangen werden kann, ist eine präzise Planung unerlässlich. Verschiedene Parameter müssen dabei berücksichtigt werden:
- Steigungshöhe und Auftrittstiefe: Die Steigungshöhe, also die Differenz zwischen den Trittflächen der einzelnen Stufen, sollte gleichmäßig und im Bereich von 16 bis 18 cm liegen. Die Auftrittstiefe sollte etwa 29 cm betragen, um genügend Platz für den Fuß zu bieten.
- Schrittlänge und Schrittmaß: Für ein angenehmes Treppensteigen gilt die Schrittmaßregel: Die Summe aus zweimal Steigungshöhe und einmal Auftrittstiefe sollte zwischen 59 und 65 cm liegen, um die Bequemlichkeit der Treppe sicherzustellen.
- Laufbreite: Diese betrifft die tatsächliche Breite des nutzbaren Treppenlaufs und sollte nach baurechtlichen Anforderungen mindestens 80 cm betragen.
- Geschosshöhe: Dies ist der vertikale Abstand, der durch die Treppe überwunden wird und ist entscheidend für die Berechnung der Anzahl der Stufen.
- Podestbreite und -tiefe: Podeste dienen als Ruhe- oder Platzwechselzonen und sollten aus der Summe von Auftrittstiefe und Schrittmaß abgeleitet werden, um genügend Platz und Bequemlichkeit zu gewährleisten.
- Kopffreiheit: Der Abstand zwischen den Stufen und der Decke sollte laut Norm mindestens 2 Meter betragen, um ausreichend Platz für den Kopf der Nutzer zu gewährleisten.
- Treppenöffnung: Größe und Form der Öffnung in der Decke bestimmen maßgeblich das Treppendesign und sollten sorgfältig geplant werden.
Die genauen Maße und Einhaltung der ergonomischen Regeln sorgen für eine komfortable und sichere Nutzung Ihrer Podesttreppe. Beachten Sie dabei stets die baurechtlichen Vorgaben und DIN-Normen, um Planungsfehler zu vermeiden.
Zwei gängige Varianten der Podesttreppe
Podesttreppen gibt es in unterschiedlichen Formen, je nach architektonischen Gegebenheiten und Designpräferenzen. Zwei der gängigsten Varianten sind die einläufige und die zweiläufige Treppe.
Einläufige Podesttreppe
Bei der einläufigen Podesttreppe führt der gesamte Treppenlauf in einer geraden Linie von einem Geschoss zum nächsten. Diese Variante ist besonders gut geeignet für Räume mit ausreichender Länge, wo der Lauf direkt und ohne Unterbrechung ausgeführt werden kann. Ein Zwischenpodest wird verwendet, um die physische Belastung beim Treppensteigen zu verringern und zusätzliche Sicherheit zu bieten.
Eigenschaften:
- Platzbedarf: Erfordert eine längliche Fläche.
- Geeignet für: Großzügige Raumverhältnisse.
- Podest: Die Podestbreite entspricht typischerweise dem Schrittmaß plus der Auftrittsbreite.
Zweiläufige Podesttreppe
Die zweiläufige Podesttreppe ändert ihre Laufrichtung durch ein Podest um entweder 90 oder 180 Grad. Diese Art der Treppe ist platzsparend und wird häufig in engeren Raumverhältnissen eingesetzt, etwa in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern oder öffentlichen Gebäuden.
Eigenschaften:
- Platzbedarf: Erfordert weniger Länge, da die Richtung geändert wird.
- Geeignet für: Räume mit eingeschränkter Länge, oft in Wohngebäuden oder bei engen Raumangeboten.
- Podest: Bei einer 180-Grad-Wendung sollte das Podest mindestens die doppelte Treppenstufenbreite haben.
Für beide Varianten gilt: Die konkrete Dimensionierung der Podestbreite und -tiefe hängt von der gewünschten Nutzung und den ergonomischen Anforderungen ab. Ebenso sind die baurechtlichen Vorgaben wie die DIN 18065 zu berücksichtigen.
DIN 18065: Sicherheit geht vor
Die DIN 18065 bietet einen umfassenden Rahmen für die Planung Ihrer Podesttreppe, indem sie baurechtliche Anforderungen und technische Details festlegt, um Sicherheit und Funktionalität zu gewährleisten.
Wesentliche Anforderungen
1. Treppenlauf und Geschosshöhe:
- Die maximale Steigungshöhe beträgt 20 cm, und die minimale Größe des Auftritts beträgt 23 cm.
- Bei notwendigen Treppen in Wohngebäuden mit maximal zwei Wohnungen sollte ein Podest nach spätestens 18 Steigungen eingefügt werden.
2. Nutzbare Breite und Durchgangshöhe:
- Die Mindestlaufbreite beträgt 80 cm für notwendige Treppen.
- Die Kopffreiheit muss mindestens 2 Meter betragen.
3. Podeste:
- Die Mindestpodestlänge beträgt 80 cm bzw. 2,5 mal die Auftrittsbreite.
- Podeste dienen als Ruhe-, Ausweich- und Sicherheitsebenen und müssen gut definiert und leicht erkennbar sein.
4. Geländer und Handläufe:
- Die Geländerhöhe muss bei einer Sturzhöhe von bis zu 12 m mindestens 90 cm betragen; bei höheren Sturzhöhen mindestens 110 cm.
- Vertikale Geländerstäbe mit einem Abstand von maximal 12 cm verhindern das Durchklettern von Kindern.
Zusätzliche Sicherheitsmerkmale
- Rutschsicherheit: Wählen Sie rutschfeste Materialien und sorgen Sie für eine ausreichende Tiefenbeleuchtung.
- Beleuchtung: Gute und gleichmäßige Ausleuchtung der Treppen und Podeste mit Lichtschaltern an den Ein- und Ausgängen erhöht die Sicherheit.
Die DIN 18065 unterstützt Sie dabei, eine sichere und komfortable Treppenanlage in Ihrem Wohngebäude zu schaffen. Setzen Sie die Regeln um, um den höchsten Sicherheitsstandard zu gewährleisten.