Flammschutzmittel
Die aus extrudiertem Polystyrol bestehenden Dämmplatten zählt zu ihren spezifischen Eigenschaften auch eine leichte Entflammbarkeit. Diese muss gesetzlich vorgeschrieben durch eine entsprechende Behandlung mit Flammschutzmitteln gemindert werden.
Das dafür verwendete Hexabromcyclododecan (HBCD) ist seit 2013 weltweit für alle Herstellungsprozesse und Verwendung verboten, außer mit der einzigen Ausnahme in Dämmplatten. Es ist bis heute (April 2020) immer noch erlaubt, diese so behandelten Polystyrolplatten zu verwenden, was sich allerdings mittelfristig sicher ändern wird.
Beliebtheit und Verbreitung entstehen aus mehreren Eigenschaften
Polystyrolplatten gelten behandelt in Deutschland als schwer entflammbar. Nach europäischer Klassifizierung werden sie als entflammbar eingestuft. Sie haben eine seht guten Dämmwert, der die Normen der deutschen Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt. Ihre Herstellung ist günstig und der Aufwand bei der Verarbeitung verhältnismäßig gering. Verglichen mit anderen alternativen Dämmmaterilialien gehören sie zu den preiswertesten Dämmlösungen.
Nachteilige Aspekte der Polystyrolplatten als Dämmung
- Vögel nisten gerne in Fassaden und Versicherungen zahlen daraus entstandene Schäden nicht, da diese Vorkommnisse dem normalen Lebensrisiko zugeschrieben werden
- Algen und andere organische Substanzen und niedrig entwickelte Pflanzen können und werden nur durch die Behandlung mit Bioziden verhindert
- Die Lebensdauer wird von Herstellern meist mit bis zu fünfzig Jahren angegeben. Garantien von mehr als zwanzig Jahren sind auf dem Markt nicht bekannt.
- Beim Verbrennen entstehen Dioxine (Brand vor Ort und Entsorgung mittels Verbrennung)
- Schwitzende Wände können durch die Luftdichtigkeit entstehen, was wiederum zu Fäulnis und Schimmel führen kann
Diese Nachteile gelten nur für die Dämmung mit behandelten Polystyrolplatten. Für unbehandelte Platten, wie sie beispielsweise im Modellbau verwendet werden, gilt eine Klassifizierung als normaler Hausmüll.