Fachwissen für Probenehmer
Proben aus dem Trinkwasser zu entnehmen, ist in Deutschland eine qualifizierte Tätigkeit, die eine Ausbildung und eine Akkreditierung verlangt. Vor allem im Bereich der Legionellenprüfung arbeiten in Deutschland viele freiberufliche Probenehmer, die über die erforderliche Zulassung verfügen.
Das Fachwissen kann man an der Deutschen Wasserakademie in einer Schulung erlangen. Die Ausbildungskosten liegen dort bei rund 200 EUR. Wer nicht zugelassener Probenehmer ist, darf auch keine Proben für die Trinkwasseruntersuchung nehmen.
Entnahmestellen für Proben
Im Bereich der Legionellenprüfung müssen für die Trinkwasserprobenahme schon vor der ersten Prüfung sogenannte Beprobungsstellen eingerichtet werden. Die Beprobungsstellen bauen qualifizierte GWH Betriebe ein.
Art und Anzahl der Beprobungsstellen sind abhängig von der Bauweise und der Dimensionierung der Anlage. Der GWH Betrieb entscheidet dabei, wo wie viele Probeentnahmestellen angebracht werden.
Gesetzlich ist gefordert, dass es mindestens 3 Entnahmestellen für die Trinkwasserprobe geben muss. Sie müssen unbedingt repräsentativ sein – das heißt, an allen jenen Orten vorhanden, wo eine Belastung möglicherweise nachgewiesen werden könnte.
In der Praxis bedeutet das, dass mindestens eine Probestelle im Bereich des Vorlaufs der Trinkwassererwärmungsanlage liegen muss, eine weitere im Bereich der Zirkulation und möglichst mehrere Stellen an der Gebäudeperipherie.
Kosten für die Einrichtung von Beprobungsstellen
Die einmaligen Kosten für den Einbau von Probeentnahmestellen trägt immer der Hausbesitzer. Ist er Vermieter, darf er die Kosten dafür nicht auf die Mieter umlegen. Er muss sie selbst tragen.
Die Höhe der Kosten richtet sich dabei nach Art und Anzahl der Beprobungsstellen, die eingerichtet werden. Daneben sind die Kosten auch immer abhängig vom durchführenden Betrieb und seinen Preisen.