Was ist auf der Rampe außer dem Handlauf notwendig?
Die Rampe muss an den Rändern unter den Handläufen Radabweiser haben, wenn sie nicht an eine Wand grenzt. Handläufe und Radabweiser müssen ohne Unterbrechung durchlaufen. Der Radabweiser kann aus einer Aufkantung am Rampenboden oder aus aufgesetzten Flachstählen bestehen. Die Höhe der Radabweiser darf 10 Zentimeter nicht unterschreiten. Die Neigung der Rampe darf 6 Grad nicht überschreiten. Alle Anforderungen finden sich in der DIN 18040 für barrierefreies Bauen.
Welche Höhe für den Handlauf ist auf einer Rampe notwendig?
Die Handlaufhöhe sollte zwischen 85 und 95 Zentimeter betragen. In der Regel werden Rampen im öffentlichen Raum mit Handläufen in einer Höhe von 90 Zentimeter Höhe ausgestattet. Die Breite der Rampe von Handlauf zu Handlauf muss mindestens 120 Zentimeter betragen. Handläufe in Kinderhöhen dürfen nur auf einer Rampe realisiert werden, die zusätzlich zu einer Normrampe gebaut wird.
Welcher Handlauf ist auf einer öffentlichen Rampe notwendig?
Ovale oder runde Handläufe mit einem Durchmesser von 3 bis 4 Zentimetern ermöglichen einen sicheren Griff und ein gutes Umfassen. Wird eine Rampe statt einer Treppe gebaut, sind Handläufe unbedingt erforderlich, da beim Begehen der Rampe bei nassem Boden Rutschgefahr besteht.
Ist eine Rampe mit Handlauf für die Barrierefreiheit notwendig?
Ein Handlauf darf nicht zu niedrig angebracht werden, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Standard-Rollstühle haben einen Reifendurchmesser von etwa 52 Zentimeter. Aufgrund unterschiedlicher Bereifung kann es zu geringfügigen Abweichungen kommen. An der Ein- und Ausfahrt der Rampe muss ein Freiraum von 150 Zentimetern im Quadrat vorhanden sein. Die Handläufe müssen bündig mit der Rampe abschließen.