Wie Geräusche und Geräte zusammenhängen
Generell gibt es gesetzlich vorgeschriebene Höchstwerte, die ein Rasenmäher als Geräusch entwickeln darf. Nur Geräte, die der Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung (BlmSchV) entsprechen, dürfen in Europa verkauft werden. Die erlaubten drei Lautstärken hängen dabei von der Schnittbreite ab. Je größer die zu mähenden Flächen sind, desto leistungs- und schnittbreitenstärkere Gerät sind empfehlenswert und dementsprechend lauter.
Abgesehen von diesen Obergrenzen entstehen Geräusche, die beispielsweise einen unruhigen Lauf des Motors signalisieren. Klare Hinweise auf eine technische Unregelmäßigkeit insbesondere bei Benzinmotoren gibt hörbares Stottern. Wenn das Gerät beim Starten knallt, sind Schmutz oder Störung anzunehmen.
Geräusche außerhalb des Motors
Das Chassis und Gehäuse des Rasenmähers kann unabhängig von dem Antriebsmotor Geräusche entwickeln. Folgende Symptome sind typisch:
- Keilriemen quietscht (spannen)
- Balken- oder Sichelmesser schabt oder schleift (nachziehen oder austauschen)
- Räder quietschen (schmieren)
- Gehäuse klappert und/oder vibriert (Befestigungen wie Schrauben prüfen und nachziehen)
Geräusch durch den Motor
Alle Rasenmäher geben Geräusche von sich. Am leisesten sind teure Mähroboter, gefolgt von Akkumähern mit begrenzter Leistungsfähigkeit und Elektromähern mit unpraktischem Kabel. Am lautesten sind Benzinrasenmäher. Alle mit Motor betriebenen Rasenmäher dürfen während der Ruhezeiten, an Feiertagen und Wochenenden nicht benutzt werden.
- Drehzahlschwankungen (auf und abschwellen ohne Gas zu betätigen)
- Fehlzündungen (Knallen)
- Zu hoch eingestelltes Standgas (Radau im Leerlauf)
- Untermotorisierter Rasenmäher (permanent auf „kreischender“ Höchstleistung)
- Erforderliche Geräteleistung mindern (Neigungen talwärts mähen, oft genug mähen)
- Beim Kauf tiefe Geräuschentwicklung mittelhohen Geräuschen vorziehen