Einbau von Rauchmeldern: Wer steht in der Pflicht?
In den meisten Bundesländern besagt die neue Rauchmelderpflicht, dass für den Kauf und Einbau der Geräte die jeweiligen Haus- und Wohnungseigentümer zuständig sind. In einem Mietsverhältnis ist dies natürlich der Vermieter bzw. die beauftragte Verwaltung.
Mecklenburg-Vorpommern bildet eine Ausnahme von dieser Regel, dieses Bundesland nimmt den Besitzer der Wohnung, also den Mieter, in die Pflicht für den Einbau von Rauchmeldern. Schauen Sie sich die Regelungen für Ihr Bundesland an!
Ist der Vermieter für die Wartung verantwortlich?
Auch hier gelten bundeslandintern unterschiedliche Regelungen: Das eine Land verpflichtet den Vermieter zur Wartung, das andere den Mieter. Der Vermieter kann zudem vertraglich seine Pflicht auf den Mieter übertragen.
Da jeder Vermieter eine Verkehrssicherungspflicht für sein Objekt innehat, kann er eventuell auch dann mit haftbar gemacht, wenn der Mieter die eigentliche Verantwortung trägt. Dies ist juristisch noch nicht vollends geklärt.
Eine Übertragung der Wartungspflicht vom Vermieter auf den Mieter ist in der Regel vertraglich möglich, doch nur mit der bereits genannten Einschränkung. Der Vermieter sollte sich genau überlegen, ob sein Mieter zur Erfüllung dieser Pflicht wirklich in der Lage ist.
Regelmäßige Wartung durch den Fachmann?
Eine fachgerechte Wartung ist teuer und bei Rauchmeldern nicht unbedingt nötig. Die regelmäßige Überprüfung funktioniert ganz einfach, auch das Wechseln der Batterien ist mit wenig Aufwand verbunden.
Da der Vermieter in einigen Fällen zunächst sämtliche Kosten übernehmen muss, ist es sinnvoller, die Gerätewartung eigenhändig zu übernehmen oder auf die Mieter bzw. einen ohnehin fest angestellten Hausmeister zu übertragen.
So überprüfen Sie Ihren Rauchmelder
- Den Testknopf auf dem Gerät fest eindrücken.
- Ein lauter Signalton besagt: alles in Ordnung!
- Wenn kein Ton erklingt, drücken Sie noch einmal.
- Bleibt das Gerät still, ist es entweder defekt oder benötigt eine neue Batterie.
Ein regelmäßiges, eher leises Piepsen weist auf den anstehenden Batteriewechsel hin. Warten Sie nicht allzu lange damit, denn nach einigen Tagen schaltet sich das Gerät aufgrund von Strommangel einfach aus.
Welche Kosten trägt der Vermieter?
Der Vermieter trägt in vielen Bundesländern alle Kosten für den Kauf und die Montage der Rauchmelder, machmal auch die Wartungskosten. Allerdings hat er die Möglichkeit, einen Teil der Unkosten auf die Mieter umzulegen.