Geplante Rauchmelderpflicht: So wird das Gesetz aussehen
Wahrscheinlich wird das entsprechende Gesetz die Eigentümer aller Wohnungen dazu verpflichten, Rauchmelder anzuschaffen und zu montieren. In den meisten anderen Bundesländern sind bereits ähnliche Gesetze verabschiedet, die für Bestandsbauten eine Nachrüstfrist beinhalten.
In Berlin wird die entsprechende Frist zur Nachrüstung mit Rauchmeldern wahrscheinlich zum Ende des Jahres 2020 auslaufen, so die aktuelle Planung. Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht dann direkt ab Inkrafttreten des Gesetzes.
Der Gesetzestext wird die Berliner Bauordnung ergänzen – und so für mehr Sicherheit in diesem Bundesland sorgen. Wer für die Wartung der Rauchmelder zuständig sein wird, ist noch nicht entschieden, im Regelfall fällt die Verantwortung allerdings den Wohnungsnutzern zu.
In welchen Räumen besteht Rauchmelderpflicht?
Im Januar 2014 gab es zum Thema Rauchmelderpflicht eine Anhörung im Berliner Abgeordnetenhaus, doch eine konkrete Ausarbeitung des Gesetzes liegt noch nicht vor.
In den anderen Bundesländern ist es allgemein üblich, die Rauchmelderpflicht auf Kinderzimmer, Schlafzimmer und Rettungswege zu beschränken. In Berlin überlegt man, alle Wohnräume mit Rauchdetektoren auszurüsten, außer das Bad und die Küche.
Wer soll für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig sein?
Im Bundesland Berlin soll der Eigentümer einer Wohnung für die Anschaffung und Montage der Rauchmelder in die Pflicht genommen werden. Die Betriebsbereitschaft der Geräte sicherstellen muss wahrscheinlich der Besitzer, bei Mietobjekten also der Mieter.
Warum die Verzögerung bei der Rauchmelderpflicht in Berlin?
Die meisten anderen Bundesländer besitzen schon seit einigen Jahren eine Rauchmelderpflicht, darum stellt sich die Frage: Warum dauert es in Berlin so lange? Schuld sind ungeklärte, strittige Fragen, zum Beispiel:
- Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für das notwendige Betreten einer Wohnung durch den Vermieter?
- Wie steht es mit den gesetzlichen Grundlagen zur Kostenumlage für Wartung und Leasing?
- Soll es Ausnahmeregelungen zur Nachrüstpflicht geben, falls es zum Beispiel zu Lieferengpässen für Rauchmelder kommt?
- Ist eine Wartung durch den Wohnungsnutzer sinnvoll oder soll dies doch der Eigentümer übernehmen?