Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Hessen?
Die Vorschriften gelten generell für alle hessischen Wohnungen, für Neu- und Umbauten ab dem Tag des Gesetzeserlasses am 24. Juni 2005. Die Nachrüstpflicht für Bestandsbauten läuft am 31.12.2014 aus. Bis dahin müssen auch ältere Wohnungen über Rauchdetektoren verfügen.
Die besagte Nachrüstpflicht für ältere Häuser beschlossen die hessischen Landtagsabgeordneten erst nachträglich, nämlich im Jahr 2011. Seitdem ist keine Wohnung im Bundesland Hessen mehr von der Rauchmelderpflicht befreit.
Vorschriften in Hessen: In welche Räume gehören Rauchmelder?
Der 5. Absatz des § 13 HBO nennt die Räumlichkeiten, die in Hessen mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet werden müssen. Dazu gehören alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure und Rettungswege aus Aufenthaltsräumen.
Selbstverständlich darf jeder Wohnungseigentümer oder Mieter in seinen vier Wänden mehr Rauchmelder anbringen als vorgeschrieben. Häufig findet ein solcher Detektor auch im Wohnzimmer seinen Platz, Bad und Küche sind aufgrund der starken Wasserdampfentwicklung als Anbringungsorte weniger geeignet.
Für die Küche als brandgefährdeten Bereich gibt es die Möglichkeit, einen Hitzemelder zu installieren, der nur dann auf Wasserdampf reagiert, wenn dieser zu einer starken Erhitzung der Luft beiträgt. In größeren Küchen montieren Sie Ihren Rauchmelder einfach nicht in Herdnähe.
Wer ist für Einbau und Wartung verantwortlich?
Im Bundesland Hessen verpflichtet das Gesetz den Eigentümer der jeweiligen Wohnung zur Anschaffung und dem Einbau von Rauchmeldern. Bei Mietwohnungen ist die verantwortliche Person also der Vermieter.
Die Rauchmelderpflicht sieht außerdem vor, dass der Besitzer jeder Wohnung die Betriebsbereitschaft aller installierten Geräte sicherzustellen hat. Besitzer ist der unmittelbare Nutzer, also bei Mietwohnungen der Mieter.
Zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft gehört eine regelmäßige Wartung alle Detektoren sowie das Auswechseln der Batterien. Zum Austausch eines defekten Rauchmelders fordert der Mieter ein neues Gerät bei seinem Vermieter an.
Kann die Wartungspflicht auf den Vermieter übertragen werden?
Das hessische Gesetz besagt, dass der jeweilige Vermieter die Wartungspflicht statt des Mieters übernehmen kann. Mieter sollten sich dies allerdings schriftlich bescheinigen lassen, um im Ernstfall einen Nachweis zu besitzen. Außerdem muss der Mieter den Zugang zu seiner Wohnung gewähren.
Die Rauchmelder durch eine Fachkraft warten lassen
Die jährliche Rauchmelderwartung kann auch durch eine beauftragte Fachkraft durchgeführt werden. Die DIN14676 legt fest, dass solche Personen zuvor im Rahmen einer schriftlichen Prüfung einen Kompetenznachweis erbringen müssen, der folgende Punkte beinhaltet:
- Einsatz und Funktion von Rauchmeldern
- Inhalte der DIN-Normen 14676 und EN 14604
- Regeln zum Verhalten im Brandfall
- Spezialwissen über herstellerspezifische Besonderheiten von Rauchmeldern
Beauftragt der Vermieter einen entsprechenden Fachmann, kann er die entstehenden Wartungskosten auf die Nebenkosten umlegen. Denn diese Kosten werden gleichgesetzt mit den Wartungskosten für sämtliche Brandschutzanlagen und Sicherheitseinrichtungen.
Wie funktioniert die Rauchmelderwartung?
Die Wartung eines Rauchmelders funktioniert allerdings so einfach, dass die verantwortliche Person diese durchaus selbst durchführen kann: Das spart Kosten. Vor allem sollten Sie regelmäßig die Funktionsbereitschaft der Geräte testen, indem Sie mindestens einmal pro Jahr den entsprechenden Testknopf drücken.
Ein schriller Signalton meldet Ihnen, dass der Rauchmelder funktioniert. Bleibt der Ton aus, probieren Sie es noch einmal. Wenn das Gerät still bleibt, benötigt es entweder eine neue Batterien oder es ist defekt.
Achten Sie außerdem darauf, die Eintrittsöffnungen zur Rauchkammer komplett frei sind, befreien Sie diese eventuelle von Spinnweben und Staub. Prüfen Sie auch noch einmal die Position des Rauchmelders, falls die Raumnutzung sich geändert hat.
Wann steht ein Batteriewechsel an?
Die gesetzliche Vorschrift besagt, dass ein Rauchmelder mindestens 30 Tage vor Erlöschen der Batterie deutliche Signaltöne abgeben muss. Diese bestehen zumeist aus einem regelmäßigen Piepsen, das allerdings leiser erklingt, als ein echter, durchgängiger Rauchalarm.
Auch, wenn das Geräusch unangenehm sein kann: Montieren Sie das Gerät nicht ab und lassen es niemals so lange liegen, bis Sie irgendwann eine neue Batterie gekauft haben. Das bringt Sie im Brandfall in ernsthafte Gefahr!
Legen Sie sich besser stets passende Batterien bereit und ersetzen sie die Stromquelle, sobald der Signalton ertönt. Auf diese Weise genießen Sie einen dauerhaften Schutz.
Wann muss ein Rauchmelder ausgewechselt werden?
Selbstverständlich muss der jeweils Verantwortliche alle defekten und irreparablen Rauchmelder einer Wohnung schnellstmöglich auswechseln. Dies ist dann der Fall, wenn trotz neuer Batterie kein Signalton im Test ertönt.
Aber auch dann, wenn ein Gerät scheinbar gut funktioniert, gehört es nach Ablauf von etwa 10 Jahren auf den Müll. Denn dann ist davon auszugehen, dass allmählich eine Materialermüdung auftritt und der Rauchmelder eventuell schon bald nicht mehr zuverlässig funktioniert.