Bewilligungen und wasserrechtliche Erlaubnis bei bestehenden Anlagen
Die Behörde schreibt anhand der wasserrechtlichen Bestimmungen vor, welche Reinigung in welchem Umfang erfolgen muss. Diese Bewilligung kann auch bei bestehenden jederzeit widerrufen oder auch geändert werden.
Eine sogenannte wasserrechtliche Erlaubnis kann auch zeitlich befristet erteilt werden. Läuft die Frist aus, muss um Verlängerung angesucht werden. Im Zuge der Verlängerung kann die Behörde dann auch Änderungen festsetzen, eine Modernisierung oder einen Umbau der Anlage fordern.
Auf diese Art und Weise erhält der Gesetzgeber eine Handhabe, um bestehende Anlagen zwangsweise an den aktuellen Stand der Technik anpassen zu lassen.
Neubau einer Anlage
Für den Neubau einer Anlage ist eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 8 des WHG erforderlich. Der Antrag ist bei der unteren Wasserbehörde, meist am Landratsamt einzubringen.
Eine Befreiung von der Anschlusspflicht ist ebenfalls erforderlich – sofern das Grundstück an das Kanalsystem angeschlossen ist, wird die Genehmigung in der Regel nur in seltenen Ausnahmefällen erteilt.
Dem Antrag für eine Anlage der vorgeschriebenen Reinigungsklasse sind entsprechende Beilagen hinzuzufügen.
Notwendige Beilagen zum Antrag bei Neuerrichtung
- Geländeplan als topografische Karte im Maßstab 1:25.000
- Lageplan 1:100 / 1:1000
- ein Entwässerungsplan von Haus und Grundstück
- ein Grundriss und eine Schnittzeichnung des Klärbehälters und des technischen Rüstsatzes
- eine Betriebsbeschreibung der Anlage
- ein Nachweis der bauaufsichtlichen Zulassung der Anlage
- ein Nachweis über die Bemessung der Anlage
- ein Wartungsvertrag für die Anlage (nicht bei allen Anlagentypen vorgeschrieben; manchmal gilt eine Mindestvertragsdauer für die Zulassung)
Andere geltende Regelungen für Kleinkläranlagen
Dazu kommen noch weitere wichtige Vorschriften, die für Kleinanlagen gelten. Hier sind insbesondere die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes und auch die Landeswassergesetze zu beachten.
Auch bestimmte Einzelvorschriften des jeweils zuständigen Abwasserzweckverbandes im Kreis können zusätzlich zu berücksichtigen sein.
Technische Regelwerke für Kleinkläranlagen
Für Planung und Ausführung maßgeblich ist das DWA-Regelwerk als Grundlage für Planung und Bau von Kleinkläranlagen.
Dazu kommen die DIN 4261 und die DIN EN 12566, die ebenfalls technische Regeln sowohl für den Bau als auch für Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen enthalten.