Niederschlagswasser entsorgen
Grundsätzlich gibt es keine Pflicht zur Versickerung. Einige Kommunen erlauben jedoch keine Entwässerung (beispielsweise einer Einfahrt) mehr ins öffentliche Kanalnetz.
Die Entwässerung von Dachflächen in den öffentlichen Kanal sind zwar weiterhin erlaubt, aber nicht wünschenswert. Zudem muss man hier höhere Abwassergebühren bezahlen, die sich nach den „versiegelten Flächen“ auf dem Grundstück richten.
Vorteile einer Versickerung auf dem Grundstück
Wer sein Niederschlagswasser selbst versickert, erzeugt einige positive Effekte:
- die Abwassergebühren sinken bei einer Versickerungsanlage
- das Grundwasser wird angereichert, neues Grundwasser wird gebildet
- das Pflanzenwachstum wird verbessert
- höhere Luftfeuchtigkeit erzeugt ein angenehmeres Klima im Garten im Sommer
- Kläranlagen werden entlastet
- die Flüsse bleiben sauberer, weil kein verschmutzter Entlastungsüberlauf mehr eingeleitet wird
- die Hochwassergefahr nimmt ab
Aus diesen Gründen sind Versickerungen auf dem eigenen Grundstück (oder alternativ die Nutzung des Niederschlagswassers für die Gartenbewässerung in Regentonnen oder Zisterne) auf jeden Fall als vorteilhaft anzusehen. Die Effekte betreffen dann nicht nur den Hausherrn selbst, sondern haben auch kommunal wichtige Entlastungen zur Folge.
Wo Versickerung unmöglich ist
Eine Versickerung auf dem eigenen Grundstück ist allerdings nicht in jedem Fall möglich oder zulässig. Problematisch wird es in folgenden Fällen:
- bei ungeeignetem Boden (z.B. Lehmboden)
- bei zu hohem Grundwasserstand
- in Wasserschutzgebieten
- in Heilquellenschutzgebieten
- bei Altlasten auf dem Grundstück oder bei Verdacht auf Altlasten
- bei der Gefahr der Vermischung mit wassergefährdenden Stoffen oder der Vermischung mit Abwasser
- bei Belästigungen der Nachbarn oder negativen Veränderungen im Bereich des Grundstücks oder angrenzender Grundstücke
In diesen Fällen muss man von einer Versickerung absehen. Im Einzelfall kann eventuell auch eine aufwändigere technische Lösung die Versickerung dennoch möglich machen (außer in Wasser- und Quellenschutzgebieten).
Das Wasser von Kupfer-, Zink- oder Bleiflächen muss in den meisten Fällen einer speziellen Vorreinigung unterzogen werden, bevor es versickert werden kann – in der Praxis sind solche Flächen aber eher selten (z.B. Kupferdach).
Möglichkeiten für die Regenwasserversickerung
Grundsätzlich haben Sie mehrere Möglichkeiten, eine Versickerung anzulegen:
- Versickerungsmulden
- Mulden-Rigolenversickerung
- Rigolenversickerungen
- Flächenversickerungen
- Schachtversickerungen (z.B. Sickerschacht, Sickergrube)
- Versickerung an einem Teichufer (Sickerteich)