Gebäudeversicherung
Alle Schäden am Gebäude und den damit fest verbundenen Teilen trägt die Gebäudeversicherung bei einem Rohrbruch. Allerdings muss es sich um ein Rohr mit Leitungswasser handeln.
Bricht ein Regenrohr, zum Beispiel von einem Flachdach, dann muss der Hausbesitzer leider selbst dafür aufkommen, wenn er nicht zufällig eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen hat.
Melden und Beweisen
So schnell wie möglich sollte der Schaden der Versicherung gemeldet werden. Natürlich ist als erstes das Wasser abzustellen, wenn es sich um Frischwasser handelt. Unter Umständen muss auch der Strom abgestellt werden, zumindest im betroffenen Bereich.
Ganz wichtig ist dann die Beweislage. Dazu sollten möglichst viele Bilder geschossen werden. Auch beschädigte Teile müssen unbedingt erst geknipst werden, bevor man sie entfernt.
Notdienst der Handwerker
Wenn der Wasserrohrbruch am Wochenende passiert, können die Versicherten natürlich nicht warten, bis die Versicherung benachrichtigt wurde. Die meisten Handwerksunternehmen wissen aber auch, dass sie keine Dinge entsorgen dürfen, bevor die Versicherung dies nicht genehmigt.
Trotzdem sollten auch während des Aufbrechens der Wände oder des Bodens unbedingt schon wieder Fotos geschossen werden.
Hausratversicherung
Alle beweglichen Teile, die beispielsweise bei einem Umzug mitgenommen werden, sind nach einer Beschädigung durch das Leitungswasser eines Rohrbruchs in der Hausratversicherung eingeschlossen. Diese muss ebenfalls möglichst schnell benachrichtigt werden.
Die Versicherungen arbeiten zwar häufig zusammen, doch der Geschädigte kann sich nicht darauf verlassen, dass dieses Prozedere von allein abläuft.
To-do-Liste
- Wasser abstellen
- eventuell Strom abschalten
- Versicherung benachrichtigen
- Handwerker rufen
- Fotografieren
- Notizen machen
- nichts wegschmeißen
Diese ist oft mit einer kleinen, auch flüssigen Spende zufrieden. Die Berufsfeuerwehr kostet eventuell mehr als die Versicherung für diesen Punkt vorsieht.