Rolladen als Problem
Die EnEV stellt strenge Voraussetzungen an alle Bauteile eines Gebäudes. Dazu gehören auch Rolläden und Rolladenkästen.
Viele ältere Rolladen Modelle entsprechen diesen Vorgaben aber nicht mehr. Das Problem liegt hauptsächlich an der Bildung sogenannter Wärmebrücken, die nach der EnEV nicht mehr zulässig sind.
Definition von Wärmebrücken
Wärmebrücken sind Stellen, an denen die Raumwärme schneller nach außen abgegeben wird als an den angrenzenden Bauteilen. Es handelt sich dabei also um „kalte Stellen“ eines Gebäudes.
Dieser Temperaturunterschied an einzelnen Stellen ist bei modernen, wirksam gedämmten Gebäuden besonders problematisch. Wird die sogenannte Taupunkttemperatur an dieser Stelle unterschritten, kommt es zu Bildung von Kondenswasser (Schwitzwasser), die entsprechende Stelle wird durchfeuchtet.
Auch ohne Durchfeuchtung kann es schon bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von rund 80 % zur Bildung vonSchimmel kommen.
Eine solche Wärmebrücke findet sich häufig in oder an Rolladenkästen, deshalb müssen Rollädenkästen unbedingt gedämmt werden.
Vorschriften der EnEV in Bezug auf Rolladenkästen
Um den Vorschriften der EnEV zu genügen, müssen Rolladenkästen folgende Werte aufweisen:
- der U-Wert des Rolladenkastens darf nicht über 0,6 W/(m²K) liegen – die gedämmte Wand hat einen U-Wert von 0,5 W/m²K, damit sind sich die U-Werte ähnlich und es entsteht keine Wärmebrücke
- die Seitenteile und der Auflagebereich eines wärmegedämmten Rolladenkastens müssen einen Wärmedurchlasswiderstand (R) von mehr als 0,55 m²K/W aufweisen
- der Gurtauslass muss wärmegedämmt sein und eine Lüftungsrate von weniger als 0,25 m³ pro Stunde aufweisen (bei 50 Pa Druckdifferenz)
- der Revisionsdeckel muss ebenfalls wärmegedämmt sein und den selben Wärmedurchlasswiderstand aufweisen, wie er auch für Seitenteile und Auflagebereich des Rolladenkastens gilt
Dazu ist vorgeschrieben, dass der Rolladenkasten auf jeden Fall fugendicht einzubauen ist, und die Einbauvorschriften des Herstellers des Rolladens unbedingt exakt beachtet werden müssen.
Gesamt-U-Wert nach EnEV 2014
Die Neufassung der EnEV 2014 hat einige Änderungen gebracht, die sich allerdings auf Rolladen nicht direkt auswirken. Es wird lediglich gefordert, dass der gesamte Wandaufbau samt dem Rolladenkasten einen U-Wert von 0,28 W/(m²K) aufweisen soll.
Der Rolladenkasten wird dabei nicht als separate Fläche betrachtet, sondern sein Dämmwert fließt in die Gesamtmessung mit ein.
Einbauvorschriften
Für den korrekten Einbau des Rolladens und die Vermeidung von Wärmebrücken gelten aber natürlich weiterhin folgende Vorschriften:
- die DIN 4108-2
- die Anforderungen der Bauregelliste 2013/2
- die in der DIN 4108-2 speziell im Beiblatt 2 genannten ergänzenden Anforderungen