Was bedeutet die Rutschfestigkeitsklasse beim Bodenbelag?
Mit den Rutschfestigkeitsklassen wird die rutschhemmende Wirkung eines Bodenbelags angegeben, was wiederum für mehr Sicherheit bei der Auswahl des Fußbodens sorgt. Die Rutschhemmung wird dabei nach DIN 51130 auf einem geölten Untergrund mit steigendem Neigungswinkel getestet, um eine vergleichbare Einteilung zu ermöglichen – sobald die Versuchsperson rutscht, erfolgt die Zuordnung in eine Gruppe. Insgesamt entstehen dadurch fünf Rutschfestigkeitsklassen:
- R9: 6° bis 10°
- R10: mehr als 10° bis 19°
- R11: mehr als 19° bis 27°
- R12: mehr als 27° bis 35°
- R13: mehr als 35°
Wann muss die Bewertungsgruppe berücksichtigt werden?
Wie rutschhemmend ein Bodenbelag ist, wird aber nicht nur in der Rutschfestigkeitsklasse bestimmt. Für einen nassbelasteten Barfußbereich muss in öffentlichen Bereichen zusätzlich die Bewertungsgruppe angegeben werden. Diese bezieht sich auf die Rutschgefahr ohne Schuhe. Das wird ebenfalls an einem schiefen Boden mit dem entsprechenden Belag getestet und sorgt für die folgenden drei Gruppen:
- A: 12° (für Umkleiden und trockene Barfußbereiche)
- B: 18° (für Duschen, Beckenumrandungen und nasse Barfußbereiche)
- C: 24° (für ins Wasser führende Bereiche und Schwimmbecken)
Für welche Materialien gelten die Rutschfestigkeitsklassen?
Da sich die Einteilung beim Begehungsverfahren nicht auf ein spezielles Material bezieht, sondern vielmehr die Oberflächenbeschaffenheit des Bodenbelags testet, gelten die Rutschfestigkeitsklassen nicht nur für bestimmte Fußböden. Stattdessen können prinzipiell alle Untergründe nach dieser Kategorie unterteilt werden.
Besonders wichtig ist die Rutschsicherheit allerdings für Fliesen, Naturstein, Holzböden, PVC und Vinyl – eben jene Materialien, die in feuchten Umgebungen verlegt werden. Dazu können Badezimmer, Duschen, Außenbereiche (wie die Terrasse und die Poolumrandung) und Treppenhäuser gehören.
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Rutschfestigkeitsklasse?
Im Privatbereich gibt es keine gesetzlichen Vorgaben dazu, wie rutschsicher ein Bodenbelag in bestimmten Bereichen sein muss. Dennoch lohnt es sich, in feuchten Räumen auf eine Rutschfestigkeitsklasse von R10 oder R11 zu setzen – das reduziert die Unfallgefahr.
Anders sieht es in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen aus. Hier gelten nach DIN EN 51097 und DIN 51130 gesonderte Anforderungen an die Rutschsicherheit, was ebenfalls in der DGUV-Regel 108-003 festgelegt ist.