Rutschsicherheit und Reinigungsaufwand
Bei allen Bodenbelägen sind Rutschsicherheit und Reinigungsaufwand zwei Eigenschaften, die sich gegenseitig ausschließen.
Je glatter eine Oberfläche ist, desto leichter ist sie zu reinigen. Umgekehrt sind aber rauere Bodenbeläge viel trittsicherer als glatte Oberflächen, insbesondere bei Nässe.
Ein Kompromiss zwischen beiden Eigenschaften kann immer nur eine Teillösung sein. In den meisten Fällen muss man, wenn man Trittsicherheit möchte, mit dem etwas höheren Reinigungsaufwand leben.
Unterschiedliche Begehungsarten
Wenn es um die fachliche Beurteilung der Rutschsicherheit von Fliesenböden geht, muss man immer einen Unterschied bei der Art der Begehung machen. Die Rutschsicherheit hängt ganz wesentlich davon ab, ob der Fliesenboden mit Schuhwerk oder barfuss betreten wird.
Die Prüfung auf Rutschsicherheit erfolgt immer auf der sogenannten Schiefen Ebene nach einem genau festgelegten technischen Überprüfungsverfahren. Als Ergebnis entstehen dann die sogenannten Rutschfestigkeitsklassen, die in der Norm festgelegt sind.
Rutschfestigkeitsklassen
Die Rutschfestigkeit von Fliesen wird über ein genormtes Bewertungsverfahren ermittelt, die Ergebnisse führen dann zu den Rutschfestigkeitsklassen, die man beim Fliesenkauf einsehen kann.
Die Rutschfestigkeitsklassen werden mit dem Buchstaben R und einem Zahlenwert bezeichnet. Sie reichen von R 9 bis R 13.
- Klasse R 9 – sehr geringe Rutschhemmung
- Klasse R 10 – normale Rutschhemmung
- Klasse R 11 und Klasse R 12 – erhöhte Rutschhemmung
- Klasse R 13 – sehr hohe rutschhemmende Wirkung
Ein besonderes Risiko besteht in sogenannten nassbelasteten Barfußbereichen wie etwa Schwimmbädern oder Saunen. Hier ist besonders auf eine hohe rutschhemmende Ausführung von Fliesen zu achten. Es werden von der geltenden Norm dabei drei Arten von Bereichen (A – C) unterschieden, die jeweils unterschiedliches Rutschrisiko aufweisen.
Gültigkeit der Rutschfestigkeitsklassen
Rutschfestigkeitsklassen müssen vom Gesetz her nur in gewerblichen Bereichen berücksichtigt werden. Für den Privatbereich finden diese Klassen keine Anwendung.
Zu bedenken ist allerdings, dass man als Hausherr möglicherweise in die Haftung genommen wird. Wenn beispielsweise auf dem gefliesten Gang zu einer Kellersauna ein Gast des Hauses zu Sturz kommt, und nachgewiesen wird, dass die Fliesen nicht ausreichend rutschsicher für diesen Anwendungsbereich war, kann man als Hausbesitzer durchaus ernsthafte Probleme bekommen.
Auch im Interesse der eigenen Sicherheit sollte man deshalb vor allem in gefährdeten Bereichen auf eine hohe Rutschsicherheit achten.
Versiegelungen
Feinsteinzeugfliesen sind in gewöhnlicher Ausführung im Allgemeinen rutschfest. Das ändert sich aber durch eine entsprechende Versiegelung, ebenso bei schon ab Werk vorgenommenen Oberflächenbeschichtungen der Fliese. Auch ein Imprägnieren der Fliese, etwa bei Anwendungen im Außenbereich, kann in Bezug auf die Rutschsicherheit problematisch sein.