Welche Anforderungen werden an eine Blitzableitung gestellt?
Die Blitzableitung an Gebäuden ist keine Angelegenheit, die jeder Laie auf eigene Faust regeln kann. Schließlich stehen der Schutz des Gebäudes und damit auch seiner Bewohner vor Bränden und Überspannungen auf dem Spiel. Deshalb gibt es Normenreihen für die Einrichtung von Blitzableitungssystemen, in denen Standards für Bauteile und deren Verbindungen festgelegt sind. Zu diesen Normenreihen zählen die DIN EN 62561 und die DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2019-02. An diesen muss man sich auch für die Nutzung einer Dachrinne als Erdungsleitung orientieren.
Wie sieht eine normgerechte Blitzableitung aus?
Bevor man eine Dachrinne als Erdungsleitung nutzt, sollte man sich klar machen, wie ein Blitzableitungssystem funktioniert. Ein normgerechtes Blitzableitungssystem besteht aus einem äußeren und einem inneren Blitzschutz. Der äußere Blitzschutz dient der Ableitung von Spannungen in die Erde, der innere dem Schutz vor Überspannungen an Elektroinstallationen und -gerätschaften im Gebäudeinneren. Da die Nutzung einer Dachrinne für die Blitzableitung nur für den äußeren Blitzschutz in Frage kommt, wollen wir hier nur diesen näher spezifizieren. Er besteht aus 3 Komponenten:
- Fangeinrichtung
- Ableitungsanlage
- Erdungsanlage
Die Fangeinrichtung wird klassischerweise in Form einer Metallleitung auf dem Dachfirst mit abgewinkelten Spitzen an den Giebelseiten hergestellt und zieht Blitze an, bevor es die Satellitenschüssel tut. Daran angeschlossen wird die Ableitungsanlage in Form von Kupferleitungen mit einem Querschnitt von 16 mm², die maximal 10 m voneinander entfernt liegen dürfen. Die Ableitungsanlage wird wiederum mit der Erdungsanlage verbunden, die aufgenommene Spannungen über verschiedene Methoden und heute meist über das Gebäudefundament in die Erde ableiten.
Wann ist ein normgerechter Blitzschutz verpflichtend?
Grundsätzlich sind die Einhaltung der in den genannten Normenreihen festgelegten Anforderungen für alle Blitzableitungssysteme Pflicht, die im ungeschützten Bereich des Dachs installiert werden. Als ungeschützter Bereich gelten alle Antennenpositionen oben auf dem Dach und bis zu 2 m unter der Dachkante. Findet sich die Satellitenschüssel unterhalb der 2 m-Grenze unter der Dachkante und nicht weiter als 1,5 m von der Hauswand entfernt, ist ihre Position geschützt, also das Risiko eines Blitzeinschlags deutlich geringer als bei Positionen im ungeschützten Bereich. In dem Fall ist eine normgerechte Blitzschutzanlage nicht verpflichtend.
Wann kann eine Dachrinne als Ableitungsanlage dienen?
Damit eine Dachrinne als Ableitungsanlage genutzt werden kann, müsste sie die Anforderungen an eine Ableitungsanlage erfüllen. Was dabei möglich ist und was nicht, ist immer eine individuelle Angelegenheit. Wichtig ist, dass die Dachrinne wie konventionelle Erdungsleiter möglichst aus Kupfer besteht (keine zwingende Notwendigkeit, aber vorteilhaft) und vor allem den für das Material und die Gegebenheiten der Erdungsanlage passenden Mindestquerschnitt (in der Regel 16 mm²) hat. Dringend zu empfehlen ist außerdem der Anschluss an die Fangeinrichtung und die Erdungsanlage mit normgerechten Bauteilen. Die Prüfung und Durchführung obliegt ausschließlich Fachleuten, denn es spielen sehr viele bauphysikalische Parameter eine Rolle, die nur Experten überblicken können. Außerdem behalten Sie nur bei einer Durchführung durch Fachpersonal Ihren Versicherungsschutz.