Leere und volle geschlossene oder offene Flaschen
Sauerstoff wird mit einem Druck von 200 bar in eine Flasche gefüllt. Der verdichtete Inhalt hat somit das Potenzial, durch plötzliches Entweichen eine Explosion auszulösen. Als zusätzliches Risiko kommen spezifische Eigenschaften des Elements hinzu. Sauerstoff ist brandbeschleunigend und kann sich bei Kontakt mit Fett selbst entzünden.
Wenn eine Sauerstoffflasche nachgefüllt werden soll, wird sie immer geschlossen mit unter Druck stehendem Restinhalt tranportiert. Beim endgültigen Entsorgen der Sauerstoffflasche kann eine vollkommene Entleerung und Demontage der Armaturen zum ungeregelten Transport von Metallschrott führen.
Grundlegende Verhaltensweise
Die generellen Grundlagen für den Transport ergeben sich bereits aus dem gesunden Menschenverstand. Die Flaschen dürfen stehend und liegend transportiert werden, wenn folgende Sicherungen und Vorsichtsmaßnahmen realisiert werden:
- Jede Flasche muss sicher gegen Umfallen, Rollen und Bewegung gesichert sein
- Vorsichtiges Verladen ohne Anstoßen und Fallenlassen ist selbstverständlich
- Auf der Armatur/Ventileinheit muss eine Schutzkappe fest angebracht sein
- Der Transportraum muss belüftet sein
- Ein Feuerlöscher mit mindestens zwei Kilogramm Füllung muss mitgeführt werden
- Rauchen und offenes Feuer sind im und am Transportmittel streng verboten
- Beim Be- und Entladen muss der Fahrzeugmotor ausgestellt werden
Gefahrgutklassifizierung und Handwerkerregelung
Sauerstoffflaschen unterliegen dem gesetzlichen Gefahrgutcode UN 1072 und haben die Gefahrennummer 25. Drei Sondervorschriften klassifizieren die Flaschenarten zusätzlich:
- Sauerstoffflaschen für Notfallzwecke
- Zugelassene Sauerstoffflaschen
- Auf Schiffen und in Flugzeugen befindliche Flaschen
Gewerbliche Spediteure und Transporteure müssen die Gefahrgutzulassung besitzen und die anzuwendenden Vorschriften kennen und anwenden. Eine Sonderregelung betrifft technische Sauerstoffflaschen mit einem Volumen von fünf Kilogramm. Natürlich müssen auch die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden.
Ein Handwerker darf unter vereinfachten Bedingungen die Sauerstoffflasche direkt beim Händler abholen und zum Einsatzort transportieren. Lagerhaltungstransporte zählen nicht dazu.